Lesermeinungen - Es geht um eine Haftpflichtfrage

Fr, 25. Jun. 2021

Zum Gerichtsurteil im Fischzuchtdrama («Reussbote» vom 18. Juni) muss ich doch ein paar Bemerkungen anbringen.

Als Versicherungsmakler, mit fast 40-jähriger Berufserfahrung, erlaube ich mir diese Bemerkungen. Wahrscheinlich hat Herr Hufschmid schon mit der Wahl seines Rechtsanwaltes einen entschuldbaren Fehler gemacht. Denn es geht hier im Wesentlichen nicht um eine Klage wegen Sachbeschädigung, sondern um eine Haftpflichtfrage. Und das Haftpflichtrecht ist eine ganz spezielle Art der Juristerei. Es gibt spezialisierte Anwälte für Sach-, Verkehrs-, Eherecht und noch andere spezialisierte Sparten. Jedoch bei der Wahl eines Anwaltes wird keiner behaupten, dass er dafür nicht spezialisiert sei. Da schützt auch ein noch so bekannter Name einer Anwaltskanzlei nicht davor.
Allein schon die Tatsache, dass die Gegenseite für diese Angelegenheit drei Verteidiger auffahren liess, führt schon zur Frage «Verteidiger von wem?»: Von den drei Angeklagten oder von der Versicherung des Bauunternehmens. Allein schon der Hinweis, dass der Geschädigte gar nicht Besitzer des Grundstücks ist, auf dem seine Fischzucht betrieben wird, ist an den Haaren herbeigezogen (welchem Betreiber eines Garagenbetriebes gehört schon das Grundstück, auf dem der Betrieb steht?).

Nun wird es jedoch auf Seiten des Anwaltes von Herrn Hufschmid noch lächerlicher: Denn was hat das Tierwohl der getöteten Forellen mit dieser Haftpflichtfrage zu tun? Herr Hufschmid steht als Geschädigter seines Betriebes vor dem Gericht und nicht als Vertreter seiner Forellen. Wobei der Tierschutz sicher eine wesentliche Sache ist, hier jedoch kein Thema sein darf. Es geht hier nur um eine Entschädigung wegen eines Betriebsausfalles, verursacht durch ein Bauereignis. Auch interessant wäre die Antwort auf die Frage «Weshalb Versicherungen an diesen Schaden bereits bezahlt haben?»: War es nur Goodwill oder doch Anerkennung des Schadens? Und welche der Versicherungen haben bezahlt? Denn in der heutigen Zeit stehen auch Versicherungen unter einem gewaltigem Kostendruck. Derzeit herrscht oftmals die Mentalität, dass sich eine Versicherung nur lohnt, wenn die bezahlten Prämien mit Schadenzahlungen wieder heraus bekommen wird. Trotzdem, wer versichert sich nicht bei einer Krankenkasse?
Um noch ein wesentliches Beispiel aus dem Haftpflichtrecht aufzuzeigen: Wer kennt nicht das Schild an Baustellen: «Die Eltern haften für ihre Kinder.» Allein da stecken schon ganz wesentliche Unklarheiten in der Aussage. Denn bis zu welchem Alter müssen Eltern noch für die Kinder haften und ab welchem Alter sind Kinder überhaupt schuldfähig? So kann ein Schaden, durch Kinder verursacht, beim Geschädigten hängen bleiben.
Deshalb steht auch auf jedem Unfallschadenformular der Satz, dass dieses Formular keine Schuldanerkennung ist. Oftmals werden auch Entschuldigungen des Schädigers als Schuldeingeständnis angesehen und auf Anraten der Versicherung nicht empfohlen. Schlechtestes Beispiel ist die fehlende Entschuldigung der Luftüberwachung an einen Geschädigten, der seine ganze Familie nach dem Flugzeugzusammenstoss bei Überlingen verloren hat.
Also als Schlusssatz möchte ich empfehlen, dass Sie zum Schutz Ihres Geschäftes oder Ihrer Sachen mit Ihrer Versicherung sprechen, denn dann kann sie im Schadenfall eventuell auch für Sie da sein.

Hubert Jandl, Oberrohrdorf

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