Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Jagdgesellschaft, das Forstrevier und die betroffenen Gemeinden festlegen, um wie viele Tiere der Rehbestand eines Jagdreviers herabgesetzt werden muss (sogenannte Abschussplanung). Die Festlegung dieser Abschusszahl entsteht aufgrund einer gemeinsam vorgenommenen Gesamtbeurteilung der waldbaulichen und jagdlichen Situation. Aufgrund der aktuellen Situation ist man übereingekommen, das Abschuss-Soll der Vorjahre (23 Rehe) beizubehalten. (gk)