Die Variante, welche Traktoren zulässt

Fr, 17. Sep. 2021

Was geschieht mit Traktor, Mähdrescher und Co, wenn die Umfahrung in Betrieb genommen wird? Noch fehlt eine eindeutige Regelung.

Güllewagen, Mähdrescher oder Traktor. Sie alle fahren durch die Hauptgasse in Mellingens Altstadt. Saison- und wetterabhängig ist der Traktor mal mit einem Gülle-Anhänger, mal mit einer Mähmaschine bestückt. Viele dieser Fahrzeuge sind gross und schwer wie Lastwagen. Lastwagen aber dürfen nach der Eröffnung der Umfahrung im Jahr 2023 nicht mehr durch die Hauptgasse fahren. Sie rollen künfitg über die Umfahrung und um die Altstadt herum. Unklar ist, was dann mit den Landwirtschaftsfahrzeugen geschehen wird.
Gemeinderat Beat Gomes hatte beim Wahlpodium Ende August im Mellinger Alterszentrum das Thema zur Sprache gebracht und auf die Problematik Durchfahrt Landwirtschaftsfahrzeuge hingewiesen. Bislang sei noch kein Wort zur Durchfahrt dieser schweren Gefährte gefallen, hatte er an der Veranstaltung gesagt. Das heikle Thema werde bewusst ausgeklammert. Und der Kanton, so Gomes, wolle die schweren Landwirtschaftsfahrzeuge nicht auf der Umfahrungsstrasse. Wie eine Nachfrage zeigt, ist Letzteres so nicht korrekt. Simone Britschgi, stellvertretende Leiterin Kommunikation beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt, teilt auf Anfrage mit: «Die Kantonsstrassen sind für die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben.» Auch die Umfahrung.
Die Frage «Wohin mit Traktor und Mähdrescher, sobald die Umfahrung offen ist?» bleibt dennoch berechtigt. Sowohl Gemeindeammann Bruno Gretener als auch Gemeindeschreiber Beat Deubelbeiss verweisen hingegen auf die laufende Umfrage bei der Mellinger Bevölkerung zum künftigen Verkehrsregime. Noch bis Ende September können Mellingerinnen und Mellinger zu drei möglichen Varianten Stellung nehmen, danach wird ausgewertet. Dieses Ergebnis, sagt Gretener, gelte es abzuwarten.

Variante 1 erlaubt Traktoren
Vom Kanton bereits bewilligt ist Variante 1: Sie erlaubt jederzeit die Durchfahrt für den öffentlichen Verkehr, also für Busse, und auch für Zubringer. Ausserhalb von Sperrzeiten (6 bis 8 und 11 bis 13 Uhr sowie 16.30 bis 18.30 Uhr) dürfen bei Variante 1 täglich 1500 Motorfahrzeuge durch die Altstadt fahren – bei Tempo 20. Ein Lastwagenfahrverbot ist bereits rechtskräftig verfügt. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen während der Sperrzeiten nicht durch die Altstadt fahren. «In den übrigen Zeiten ist die Möglichkeit einer Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge aber vorgesehen», heisst es beim Kanton. Das heisst konkret: Landwirtschaftsfahrzeuge zählen bei dieser Variante zu den täglich zulässigen 1500 Durchfahrten. Auf Gemeindeebene hält Bruno Gretener fest: «Ob die Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei dieser Variante generell verboten werden könnte, müsste in den nächsten Wochen und Monaten geprüft werden.» In der Vereinbarung mit den Umweltverbänden sei diesbezüglich keine Regelung getroffen worden.
An den Plaza-Workshops wurden zwei weitere Varianten diskutiert. Variante 2 erlaubt Zubringer sowie einen reduzierten Busverkehr (ÖV), verzichtet ansonsten aber ganz auf die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr. Variante 3 schliesslich erlaubt Zubringer, will aber eine busfreie Altstadt, um der Begegnungszone eine reelle Chance zu geben. Laut Bruno Gretener dürften bei beiden Varianten «landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr durch die Altstadt fahren».

Heidi Hess

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