Bushaltestellen sind Bestandteil der Strasse. Sie müssen verschiedenen rechtlichen und technischen Vorgaben entsprechen. Besonderes Gewicht liegt auf der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dieses gibt vor, dass Haltestellen des öffentlichen Verkehrs so ausgestaltet sein müssen, dass ein autonomer Zugang zum Fahrzeug möglich ist. Bestehende Anlagen sind bis Ende 2023 anzupassen. Verantwortlich ist der Strasseneigentümer. Die Überprüfung durch den Kanton hat gezeigt, dass die Bushaltestellen Gemeindehaus wie auch die Bushaltstellen Post in Fahrtrichtung Gebenstorf angepasst werden müssen. Die Sanierungsprojekte werden aktuell erarbeitet und im Herbst öffentlich aufgelegt. Die Submission erfolgt im Winter. Realisiert wird der Umbau frühestens ab Herbst 2022. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 480 000 Franken. An diesen hat sich die Gemeinde mit rund 170 000 Franken zu beteiligen. (gk)