Oberrohrdorf - Baugebührenreglement wird angepasst

Fr, 01. Okt. 2021

Eine Bauherrschaft muss für den Aufwand von Gemeinderat und Verwaltung für die Bearbeitung eines Baugesuches Gebühren bezahlen. Ebenso sind die Drittkosten zurückzuerstatten. Das aktuell gültige Baugebührenreglement wurde von der Gemeindeversammlung 1997 genehmigt. Es ist somit fast 25-jährig. Seither hat sich das Umfeld im Bau- und Planungsrecht stark verändert. Die Gebührenfestlegung ist in einem Reglement zu regeln. Die gestiegenen Anforderungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass vermehrt spezialisierte Fachkräfte bei der Beurteilung von Projekten hinzugezogen werden müssen und aufwendige Voranfragen eingereicht wurden. Die Formulierungen im gültigen Reglement lassen eine Weiterverrechnung der verschiedenen externen Kosten nur bedingt zu. Dazu kommt, dass die Grundgebühren, welche pauschal mittels eines Promilleansatzes aufgrund der Baukosten erhoben werden, bei kleinen Bauvorhaben zu niedrig angesetzt sind. Auf der Basis von bestehenden, neueren Reglementen anderer Gemeinden wurde ein neues Baugebührenreglement ausgearbeitet, welches der Gemeindeversammlung am 1. Dezember unterbreitet wird. (gk)

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