Etliche Gemeinden zahlen Privatpersonen für das Erlegen von Mäusen und die Ablieferung von Mäuseschwänzen ein Entgelt. Auch Remetschwil kennt diese Entschädigung. Es stellte sich die Frage, ob dieser «alte Zopf» in der heutigen Zeit noch aufrechterhalten werden soll. Viele Gemeinden verzichten zwischenzeitlich auf solche Geldleistungen. Der Gemeinderat hat daher entschieden, die Entschädigungszahlungen für Mäuseschwänze per 31. Dezember 2021 einzustellen. (gk)