Gemeinderat behält altes Friedhofreglement bei
Die Grabesruhe bleibt bei 25 Jahren. Das Friedhofreglement wird nicht angepasst.
Der Gemeinderat wollte das Friedhofreglement zeitgemäss anpassen und Bestattungen auch am Samstag möglich machen. Dazu hätte er das Tägeriger Reglement anpassen müssen. Der Überweisungsantrag für Bestattungen am Samstag wurde an der Gemeindeversammlung vor zwei Jahren gestellt. Heuer, an der Sommer-Gmeind, wurde nicht darüber abgestimmt, sondern erneut ein Überweisungsantrag gestellt. Dieses Mal für die komplette Überarbeitung des Reglements. Der Gemeinderat traf inzwischen Abklärungen. Mellingen hat bekanntlich die Grabesruhe von 25 auf 20 Jahre gekürzt. «Es ist eine zu kurze Zeit, bis das Grab geräumt werden muss», sagte Gemeinderat Patrick Oldani. «Vor allem dann, wenn zu einem bereits bestehenden Grab eine Zweitbelegung mit einer Urne erfolgt. Dann zählt die Grabesruhe der ersten Beisetzung.» Nach Überprüfung der anderen Friedhofreglemente der Gemeinden des Pastoralraums, kam der Gemeinderat zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestehe, um das Friedhofreglement anzupassen. Bis auf die Grabesruhe und die Bestattungstage sind im Pastoralraum die Friedhofreglemente bis auf geringfügige Abweichungen gleich. In Tägerig bleibt alles wie bisher. Die Grabesruhe beträgt 25 Jahre und bestattet wird unter der Woche. (dg)