Fislisbach: Projekt Schulraumerweiterung in vollem Gang

Do, 03. Apr. 2014
Die Schulanlage Leematten in Fislisbach

Die geplante Erweiterung der Primarschule Fislisbach tritt in eine spannende Phase. Der Gemeinderat hat aus
13 Bewerbungen sechs Architekturbüros für die Ausarbeitung eines Erweiterungsprojektes bestimmt.

 

 

Studienauftrag an
sechs Architekturbüros

Aufgrund der Bewertung der Präqualifikationsunterlagen durch die Fachjury hat der Gemeinderat folgende Architekturbüros zum Studienauftrag eingeladen: AMZ Architekten AG, Zürich; BEM Architekten AG, Baden; Egli Rohr Partner AG, Baden-Dättwil; Ernst Niklaus Fausch Architekten, Aarau/Zürich; Steiger Architekten, Baden; Gut & Schoep Architekten, Zürich (als Jungteam). Sie erhalten für ihre Arbeiten jeweils 10 000 Franken. Die sechs entstandenen Projekte werden der Bevölkerung am Mittwoch, 27. August, 18 Uhr vorgestellt.   

Diese sechs Architekturbüros haben den Auftrag, je ein Projekt für die Schulraumerweiterung auszuarbeiten, aus denen die Jury im Sommer die beste Lösung bestimmen wird. Am 31. März starteten die Arbeiten mit der Entgegennahme der Wettbewerbsunterlagen und der Besichtigung der Schulanlage Leematten. Von den Büros werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet: architektonisches Konzept; Nutzungskonzept, pädagogisches Gesamtkonzept; Gestaltung und Materialisierung; Konstruktion, statisches Konzept; Etappierung der Bauteile. Neben der architektonischen Gestaltung bildet die Wirtschaftlichkeit des Projektes ein wichtiges Entscheidungskriterium. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, der Baukosten, der Komplexität der Konstruktion und des Gebäudeunterhaltes sind die entsprechenden Angaben zu liefern.

Bewilligungsverfahren vorgezogen

Das Architekturbüro mit dem besten Lösungsvorschlag wird anschliessend ab Sommer bis im Frühjahr 2015 das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten. Die Traktandierung des Baukredits ist an der Gemeindeversammlung im Juni 2015 vorgesehen. Das Baubewilligungsverfahren wird vorgezogen und soll vor der Krediterteilung erfolgen. Daraus resultiert eine Zeitersparnis und eine höhere Sicherheit im Planungsablauf, da Einwände von allfälligen Einsprechern und daraus resultierende Anpassungen sowie auch baulichen Auflagen der kantonalen Amtsstellen früh berücksichtigt werden können.

Sofern die Verfahren reibungslos über die Bühne gehen, kann der Baubeginn im Frühjahr 2016 erfolgen, sodass der Bezug der Räumlichkeiten im Sommer 2017 möglich sein sollte.

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