Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen «auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen» grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Diese müssen künftig der Baubehörde nur noch gemeldet werden. Solaranlagen in speziellen Schutzzonen sind davon allerdings ausgenommen.
Der Bundesrat hat auf den 1. Mai das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft gesetzt. Diese Erlasse enthalten unter anderem direkt anwendbare Neuerungen zur Baubewilligungspflicht von Solaranlagen. Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen «auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen» grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Diese müssen künftig der Baubehörde nur noch gemeldet werden. Solaranlagen, die in speziellen Schutzzonen (z. B. im Dorfkern bzw. in Dorfzonen) oder auf Schutzobjekten erstellt werden, bleiben hingegen baubewilligungspflichtig. Gerne erteilen die Gemeindeverwaltungen weitere Auskünfte. Der Kanton stellt ein Solarmeldeformular auf ag.ch/energie zur Verfügung.
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