Regierungsrat genehmigt Umfahrung Mellingen

Fr, 26. Jan. 2018

Der Regierungsrat bewilligt die Umfahrung Mellingen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtes brauchte es verschiedene Änderungen. Mit der neuen Planung halte der Kanton nun die vom Gericht verlangten Umweltvorschriften ein, heisst es in der Mitteilung. Mehr darüber lesen Sie im Reussbote vom Dienstag.

Die historischen Altstadt von Mellingen ist mit rund 17000 Fahrzeugen pro Tag stark belastet. Mit der Umfahrungsstrasse soll das Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgewertet, Mellingen als regionaler Entwicklungsschwerpunkt und attraktiver Wohnort gestärkt werden. Das Projekt Umfahrung Mellingen setzt sich aus zwei Abschnitten und den zugehörigen flankierenden Massnahmen sowie ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zusammen:

Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse vom Kreisel Tanklager (Kantonsstrasse K 268) bis zur Birrfeldstrasse (Kantonsstrasse K 269) mit einem neuen Reussübergang. Er entlastet den Altstadtkern Mellingen vom Durchgangsverkehr.
Abschnitt 2 umfasst die Neuanlage von der Birrfeldstrasse (Kantonsstrasse K 269) bis zur Lenzburgerstrasse (Kantonsstrasse K 268). Nebst der Entlastung der Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse vom Durchgangsverkehr durch den Innerortsabschnitt von Mellingen wird auch der neue Stadtteil von Mellingen umfahren.

Das bisherige Verfahren
In einem vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau beauftragten Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Hei-matschutzkommission (ENHK) zur Umfahrung Mellingen wurde gefordert, die Umfahrungsstrasse ohne Beeinträchtigung des Gruemethügels zu planen (Gutachten vom 13.02.2015). Im anschliessenden Gerichtsverfahren hob das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Urteil vom 26.11.2015) den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom 20. März 2013 zu Abschnitt 1 auf und verwies ihn zum erneuten Entscheid an den Regierungsrat.
Parallel zum Gerichtsverfahren wurde eine Projektänderung zum Abschnitt 1 ausgearbeitet – basierend auf dem Gutach-ten der ENHK. Die Projektänderung beinhaltet eine Verschiebung der Strassenachse (bis zu 7.50 Meter nach Osten), so dass der Gruemethügel nicht mehr tangiert wird. Zudem wird die Brücke durch eine niedrigere Brüstung mit aufgesetztem Leitholm transparenter und leichter gestaltet.
Diese Projektänderung lag Anfang 2016 öffentlich auf und es gingen zwei Einwendungen ein, wovon eine durch Rückzug erledigt werden konnte und eine durch den Regierungsrat entschieden wurde. Die ENHK hat die Projektänderung im Frühjahr 2016 positiv beurteilt.
Nach einer Beschwerde des VCS/WWF hob das Bundesgericht (Urteil vom 13.10.2016) auch den Genehmigungsent-scheid des Regierungsrats zum Abschnitt 2 auf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau forderte ebenfalls eine Anpassung des Richtplans bezüglich des Mehrverbrauchs an Fruchtfolgeflächen. Diese Richtplanänderung wurde im Dezember 2017 vom Grossen Rat genehmigt.

Genehmigtes Projekt erfüllt Forderungen der Gerichte
Mit den Anpassungen im Projekt wurden die Forderungen der Gerichte erfüllt, so dass am 17. Januar 2018 das bereinigte Projekt Umfahrung Mellingen mit den Abschnitten 1 und 2 vom Regierungsrat genehmigt werden konnte. Die Planung kann nun – vorbehältlich allfälliger erneuter Beschwerden – weitergeführt werden.

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