Regierungsrat hat «Spielregeln» geändert

Di, 21. Jul. 2020

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann bei den Wahlen oder Ersatzwahlen für das Amt des Gemeindeammanns oder eines Gemeinderats im 1. Wahlgang keine stille Wahl durchgeführt werden, dies im Gegensatz für Wahlen für Schulpflege, Steuerkommission, Finanzkommission und Wahlbüro. Im Zusammenhang mit den geplanten Ersatzwahlen vom 27. September 2020 wurde darauf hingewiesen.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Regierungsrat eine «Sonderverordnung zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020» erlassen. Darin wurde festgelegt, dass ausnahmsweise eine stille Wahl auch im 1. Wahlgang möglich ist. Dementsprechend hat der Gemeinderat in den Ausgaben der «Berg-Post» vom 29. April und 24. Juni auf die Änderungen hingewiesen.
Mit Datum 25. Juni hat der Regierungsrat nun einige Bestimmungen dieser Sonderverordnung aufgehoben. Dies heisst nun insbesondere, dass bei Gemeinderatswahlen (inkl. Gemeindeammann), auch bei bereits angesetzten Wahlen, keine stillen Wahlen möglich sind. Dies bedeutet also, dass am 27. September in jedem Fall eine Urnenwahl stattfindet. Die Frist zur Anmeldung für den 1. Wahlgang endet am Freitag, 14. August, 12 Uhr. (gk)

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