GASTKOLUMNE

Di, 18. Aug. 2020

Annetta Schuppisser aus Tägerig ist 22 Jahre alt und studiert Ökonomie an der Universität Zürich. Sie hat drei Jahre lang die jglp Aargau geleitet, ist aktuell im Strategieteam der glp Aargau, trainiert Kinder im Segeln und arbeitet im Grand Casino Baden.

Gute Küchenmaschine oder doch ein wenig mehr?

Derzeit beschäftige ich mich mit der Vorbereitung auf die Semesterprüfungen, um das Corona-Semester an der Universität Zürich endlich hinter mich zu bringen. Aufgrund meines Nebenfachs Recht befasse ich mich mit Modulen wie «Rechtstheorie», «Recht und Religion» und «Rechtsgeschichte». Wenn man sich intensiv mit den historischen, religiösen und philosophischen Hintergründen der Entwicklung unserer Rechtsordnung auseinandersetzt, wird einem einmal mehr bewusst, dass Frauen in der Vergangenheit nicht viel mehr waren als eine gute Küchenmaschine und Geburtsbox. Obwohl man weiss, dass Frauen in der Vergangenheit einen anderen Stellenwert genossen haben als heute, schockiert es zu sehen, dass selbst Immanuel Kant, einer der fortschrittlichsten Denker seiner Zeit, Frauen als nicht des Denkens fähige Objekte sah.
Glücklicherweise müssen wir uns heute nicht mehr darüber streiten, ob Frauen in der Lage sind, rational zu denken. Nichtsdestotrotz zeigen die Theorien dieser Denker heute noch Wirkung auf die Gesellschaft. Umso mehr stellt sich die Frage der vollen Gleichstellung. Dazu gehört die Emanzipation beider Geschlechter. Doch oft frage ich mich, was Emanzipation genau beinhaltet. Mehr Rechte? Oder auch mehr Pflichten? Ich denke, dass Emanzipation auf beidem beruht. Einer emanzipierten Frau stehen nicht nur Rechte zu, wie beispielsweise das Recht auf Lohngleichheit, Selbstverwirklichung in der Berufswelt und Gleichbehandlung im Privaten. Sie muss auch Pflichten übernehmen. In der Gesellschaft und im Beruf. Gleiche Rechte und Pflichten für Mann und Frau sind der Schlüssel zum Fortschritt.
Auch in der Rechtsordnung ist für die Gleichstellung der Geschlechter noch viel zu tun. Für die Gleichstellung des Mannes bedarf es eines Vaterschaftsurlaubs. Auch eine Gleichstellung in Bezug auf die Wehrpflicht steht noch aus. Diese könnte man zu einer Bürgerdienstpflicht umwandeln und auf soziale Einsatzbereiche erweitern. Die Gesellschaft wandelt sich langsam. Das hat auch gute Seiten, es gibt unserer Welt eine gewisse Stabilität. Deshalb müssen wir auf manches noch ein wenig warten. Heute können wir aber etwas für den Vaterschaftsurlaub tun, über den wir in einer Minimalvariante in den nächsten Abstimmungen entscheiden können. Ein «Ja zum Vaterschaftsurlaub» bedeutet einen weiteren Schritt Richtung Gleichstellung in der Zeitgeschichte der Schweiz.

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