Kanton sagte «Ja» – Einwender «Nein»

Di, 27. Okt. 2020

Zwei Beschwerden gibt es gegen die erteilte Baubewilligung für den Betrieb des Modellflugplatzes

Sie fliegen seit über 30 Jahren neben der Reussufer- und Landwirtschaftszone. Beim Kanton musste der Modellflugsportverein Stetten nun ein Baugesuch einreichen. Die Einsprachen wurden abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Klein beigeben wollen die Einwender trotzdem nicht.

Die Freude bei den Mitgliedern des Modellflugsportvereins (MSVS) währte nach der erteilten Baubewilligung nicht lange. Sie müssen weiterhin darum bangen, ob sie ihre Modellflugzeuge künftig durch die Luft in der Landwirtschaftszone beim Eichhof steuern dürfen. Der Kanton signalisierte grünes Licht für den Betrieb des Modellflugplatzes. Da es bei der Auflage Einsprachen gab, wurde eine Einigungsverhandlung einberufen.
Leider konnte trotz Kompromissbereitschaft keine komplette Einigung zwischen den Einwendern, dem Gemeinderat und den Vertretern des MSVS erreicht werden. Der Gemeinderat erteilte in einer nachfolgenden Gemeinderatssitzung die Baubewilligung mit Auflagen, die der Kanton, die Gemeinde und teilweise die Einwender forderten. «Wir mussten gehörig Federn lassen», sagt Adrian Eggenberger, Präsident des MSVS. Mit der Erteilung der Baubewilligung wurde diese rechtskräftig.

Diverse Auflagen wurden auferlegt
Der MSVS entfernte für die Erfüllung der Auflagen diverse, über Jahre bestehende Installationen. So auch den Unterstand und das selbst gebaute Gestell, das für das Laden der Batterien für Elektromotoren gebraucht wird. Nach der Erteilung der Baubewilligung wurde die inzwischen abgelaufene Frist für eine Beschwerde nochmals genutzt. Die beiden durch Anwälte aufgesetzten Beschwerden wurden fristgerecht beim Rechtsdienst des Kantons eingereicht. Die Beschwerdeführer wollten aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung im «Reussbote» beziehen.

Wie geht es weiter?
Der Kanton, die Gemeinde und der MSVS konnten bereits erneut zu den Beschwerden Stellung nehmen. Der Rechtsdienst prüft nun, ob alles rechtens ist, das heisst, der Gesetzgebung entspricht. Die Anwälte der Einwender haben festgehalten, dass sie mit dem Vorgehen des Kantons nicht einverstanden sind. Sie bemängeln, dass zum Beispiel keine eigenen Gutachten zum Lärm, zur Umwelt und für die Sicherheit erstellt wurden.
Für den MSVS heisst es abwarten und hoffen, dass Kanton und Gemeinde richtig entschieden haben. Da ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, können die Mitglieder mit den neuen und verschärften Beschränkungen zu Flugrouten und -zeiten, gültig für alle Flugzeugtypen, weiterfliegen. «Obwohl wir weiterfliegen können, haben wir alle bei der aktuellen Situation ein ungutes Gefühl», sagt Eggenberger. «Wir hoffen, dass es bald Klarheit gibt, ob und wie wir weiterfliegen dürfen.» Die Antwort wird nicht vor Ende Jahr erwartet.
Ab November werden für das Winterhalbjahr die Flugaktivitäten des MSVS in die Dreifachturnhalle in Mellingen verlegt.

Debora Gattlen

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