Das Kantonale Steueramt hat rund 30 Strafbefehle gegen Personen erlassen, die ihre Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht haben. Die Bussen bemessen sich nach dem steuerbaren Einkommen und dem Kapital, heisst es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung. Die Bussen betragen zwischen ...
Das Kantonale Steueramt hat rund 30 Strafbefehle gegen Personen erlassen, die ihre Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht haben. Die Bussen bemessen sich nach dem steuerbaren Einkommen und dem Kapital, heisst es in einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung. Die Bussen betragen zwischen 100 Franken – und in schweren Fällen oder bei Rückfällen – bis zu 10 000 Franken. Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, riskiert nicht nur eine Busse, sondern auch die Einschätzung nach Ermessen der Steuerverwaltung. (red.)