Seit Montag, 1. März, sind die Lockerungen, die der Bundesrat am 24. Februar kommuniziert hatte, in Kraft
Alle Läden dürfen wieder öffnen, auch Sport- und Freizeitanlagen im Aussenbereich, sowie Museen oder Lesesäle in Bibliotheken. Es sind erste Lockerungen, sie erfolgen in kleinen Schritten.
Seit gestern dürfen alle Läden wieder öffnen, Modegeschäfte, Buchhandlungen, Bastelläden, Bijouterien, Möbelgeschäfte. Bereits vor Weihnachten mussten die Läden im Aargau schliessen. Weiterhin gilt aber überall Maskentragpflicht und die Anzahl Kundinnen und Kunden bleibt beschränkt. Die Lockerungen hatte der Bundesrat vergangene Woche erlaubt. Damit kehrt auch in der Region wieder Betrieb in die Läden.
Die Lockerungen gelten auch für Sportanlagen im Freien, zum Beispiel für Tennisplätze. In einer Gruppengrösse von 15 Personen darf draussen Sport gemacht werden, wobei Sportarten mit Körperkontakt für Erwachsene nicht erlaubt sind, etwa Fussball, Hockey, Kampfsportarten oder Paartanz. Gelockert wurden die Regeln generell für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001, für Junge also, die bis 20 Jahre alt sind. Sie dürfen seit gestern bei Chor- und Orchersterproben wieder singen und musizieren. Kinder und Jugendliche dürfen auch drinnen und draussen wieder Fussball oder Hallenhockey spielen und viele weitere Sporttrainings duchführen. Damit kommt wieder Leben auf die Sportplätze, etwa auf die Kleine Kreuzzelg in Mellingen oder in die Turnhallen von Mägenwil bis Oberrohrdorf und Niederwil bis Fislisbach.
Wieder geöffnet sind schliesslich Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. In Oberrohrdorf steht auf dem roten Platz der Schule seit dem Wochenende ein Pumptrack, organisiert hat ihn die Offene Jugendarbeit Region Rohrdorferberg. (hhs)