Gemeinderat genehmigt Gestaltungsplan Bänkliwiese und weist drei Einwendungen ab
Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan für eine Überbauung der Bänkliwiese genehmigt und drei Einwendungen abgewiesen. Vorbei an Wohnhäusern, Läden und Café soll der Blick ...
Gemeinderat genehmigt Gestaltungsplan Bänkliwiese und weist drei Einwendungen ab
Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan für eine Überbauung der Bänkliwiese genehmigt und drei Einwendungen abgewiesen. Vorbei an Wohnhäusern, Läden und Café soll der Blick hoch zu den Bänken frei bleiben.
Die Bänkliweise ist im gültigen Zonenplan der Zentrumszone zugeteilt. Die Grundeigentümer planen schon seit längerer Zeit, das Gebiet zu überbauen. Die Bauund Nutzungsordnung sieht für dieses Gebiet einen Gestaltungsplan vor. Im Herbst 2019 führte der Gemeinderat das Mitwirkungsverfahren durch und im Sommer letzten Jahres fand die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans statt. Dagegen gingen vier Einwendungen ein, wobei eine davon zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Der Gemeinderat hat die restlichen drei Einwendungen in begründeten Entscheiden abgewiesen und den Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften genehmigt, wie der neuesten Ausgabe der «Berg-Post» zu entnehmen ist.
Ein neuer, kleiner Dorfplatz
Planer und Architekten – Investor ist die Wetter Immobilien AG in Busslingen – gruppieren laut Gestaltungsplan drei Wohnhäuser um einen Platz, der sich zur Niederrohrdorfer- oder Ringstrasse hin öffnet. Dieser Platz kann sich als kleiner «Dorfplatz» zu einem neuen Aufenthalts- und Begegnungsort in Oberrohrdorf entwickeln mit Café und Läden in den Erdgeschossen. Im ersten Untergeschoss sowie im Erdgeschoss (mit Anlieferung von der Buacherstrasse her) ist auf rund 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche Platz für einen Detailhändler. Welcher Detaillist sich dort einmieten könnte, steht noch nicht fest. Noch tiefer liegen Parkplätze und die Gebäudetechnik, laut Gestaltungsplan im zweiten und dritten Untergeschoss, mit Zufahrt von der Buacherstrasse her.
Die Gestaltung der Häuser nimmt die Form von Findlingen auf und erinnert damit an lockere Gesteinsblöcke, wie sie auf Moränen transportiert werden. «Die topografischen Gegebenheiten werden im Konzept optimal berücksichtigt und genutzt», schreibt in ihrem Gutachten die Planar AG für Raumentwicklung. Sie stellen fest, dass die Referenzprojekte die Vorgaben der Bauordnung erfüllen.
Benedikt Nüssli/Heidi Hess