Die Stützmauer Rebhübel im Weiler Holzrüti wurde in den Jahren 2016/2017 auf einer Länge von rund 65 Metern erneuert. Die Arbeiten wurden von der Firma Sekinger AG (heute Hächler AG) ausgeführt, welche auf dieses Gebiet spezialisiert ist und es entstand eine ...
Die Stützmauer Rebhübel im Weiler Holzrüti wurde in den Jahren 2016/2017 auf einer Länge von rund 65 Metern erneuert. Die Arbeiten wurden von der Firma Sekinger AG (heute Hächler AG) ausgeführt, welche auf dieses Gebiet spezialisiert ist und es entstand eine anschauliche Trockensteinstützmauer.
Bereits zwei Jahre nach der Abnahme wurde jedoch eine deutliche Ausbauchung bemerkt. Zur Ergründung der Ursachen wurde ein Teil der Stützmauer zurückgebaut und ein Fachgremium eingesetzt. Die getätigten Untersuchungen haben gezeigt, dass die geologischen Verhältnisse grundsätzlich günstig sind, der Maueraufbau jedoch relevante Mängel aufweist (der «Reussbote» berichtete). Demzufolge ging man davon aus, dass die gesamte Trockensteinstützmauer nicht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik erstellt wurde.
Die beteiligten Parteien einigten sich auf folgende Sanierungsvariante: Der bereits zurückgebaute Mauerabschnitt wurde fachgerecht als Trockensteinstützmauer erstellt. In den übrigen Abschnitten wurden die Fugen mit hydraulischem Kalkmörtel ausgegossen, was den Mauerverband stabilisiert.
Die Sanierung und die damit verbundenen Abklärungen verursachten Kosten in der Höhe von 135 000 Franken. Davon belaufen sich die Ohnehin-Kosten auf 69 000 Franken. Unter Ohnehin-Kosten sind Kosten zu verstehen, welche im Zuge der Nachbesserung entstehen können, die aber ebenso entstanden und vom Besteller zu tragen gewesen wären, wenn das Werk von Anfang an mängelfrei erstellt worden wäre. Vorliegend also insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der erforderlichen Mehrdicke der Stützmauer sowie des geologisch-geotechnischen Gutachtens. Ohnehin-Kosten sind stets durch die Bauherrschaft zu tragen.
Weiter trägt die Gemeinde einen Anteil über pauschal 10 000 Fr. an den Abklärungs- und Instandstellungskosten, welche sich auf total 66 000 Fr. beziffern. Den übrigen Aufwand tragen Unternehmer und Planer.
Nach Fertigstellung der Mängelbehebung beginnt die Werkgarantie neu zu laufen.
Der Gemeinderat erachtet die Ausführung als gelungen und ist zuversichtlich, nun eine zufriedenstellende und dauerhafte Trockensteinstützmauer im Rebhübel vorweisen zu können, schreibt er in der «Berg-Post». (gk)