Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
25.03.2022 Gewerbe, FinanzenWie kann ich Steuern sparen? 10 Tipps zur Senkung der Steuerlast
Fahrtkosten
Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die ...
Wie kann ich Steuern sparen? 10 Tipps zur Senkung der Steuerlast
Fahrtkosten
Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch im Umfang bis 3000 Franken. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Töffli an – Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden: Entweder wenn Wohn- und Arbeitsort zu weit von der nächsten öffentlichen Haltestelle entfernt sind (ca. ein Kilometer), oder wenn mit dem Auto eine grosse Zeitersparnis erzielt wird (ca. eine Stunde). Zudem dürfen Personen, die für den öffentlichen Verkehr zu gebrechlich sind, Autokosten abziehen.
Verpflegungskosten
Sofern man in der Arbeitspause nicht nach Hause gehen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Bei der direkten Bundessteuer und im Kanton Zürich liegt diese immerhin bei 3200 Franken jährlich bzw. 15 Franken pro Arbeitstag. Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Essen anbietet, sind es noch 1600 Franken bzw. 7.50 Franken pro Arbeitstag.
Versicherungsprämien
Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Bei der direkten Bundessteuer liegt diese zum Beispiel bei 1700 Franken für Versicherungsprämien, bei Verheirateten und bei eingetragenen Partnerschaften bei 3500 Franken.
Spenden
Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden. Die Zuwendungen sollten gesamthaft nicht mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen.
Vorsorge
In die Säule 3a einbezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast. Für die Steuerperiode des Jahres 2021 beträgt der maximale Abzug für Angestellte 6883 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule.
Krankheitskosten
Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Die Grenze ist aber häufig hoch gesetzt: In den meisten Kantonen sind es 5 Prozent des Nettoeinkommens. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die infolge einer Behinderung entstehen.
Kreditzinsen
Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).
Fremdbetreuung meiner Kinder
Drücken lässt sich die Steuerlast auch durch die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 10 100 Franken im Jahr pro Kind.
Pauschalabzug
Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies 6500 Franken pro Kind.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeiträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird.
Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung bis Ende März eingereicht werden. Diese Frist kann verlängert werden, wenn die Verlängerung rechtzeitig beantragt wird. Dazu können Sie beim zuständigen Steueramt ein begründetes Gesuch einreichen.