Im Artikel «Leinenpflicht wird streng durchgesetzt» im «Reussbote» vom 8. April stand, ausserhalb der gesetzlichen Leinenpflicht, dürften Hundehalter auf Kulanz hoffen, die ihre Hunde frei laufen liessen, sofern sie auf dem Weg blieben. Tatsächlich gilt während ...
Im Artikel «Leinenpflicht wird streng durchgesetzt» im «Reussbote» vom 8. April stand, ausserhalb der gesetzlichen Leinenpflicht, dürften Hundehalter auf Kulanz hoffen, die ihre Hunde frei laufen liessen, sofern sie auf dem Weg blieben. Tatsächlich gilt während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli) im Wald und am Waldrand generell eine Leinenpflicht für Hunde – auch auf den Wegen. Im übrigen Jahr gilt laut Polizeireglement der Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten Tägerig und Wohlenschwil ebenfalls eine Leinenpflicht für Hunde im Wald (§ 30/2). Auf den Waldwegen ist das Führen von Hunden ohne Leine aus serhalb der Schonzeit jedoch erlaubt, wie die Jagdaufsicht auf Nachfrage bestätigt. (red.)