Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht – sonst droht sogar eine Anzeige
Während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren gilt die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Denn die trächtigen Waldbewohner und ihre Jungen ...
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht – sonst droht sogar eine Anzeige
Während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren gilt die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand. Denn die trächtigen Waldbewohner und ihre Jungen sind im Frühjahr und Sommer besonders gefährdet.
Sowohl die Gemeinden der Region als auch die Jagdaufsicht bitten auf ihren Internetseiten «inständig» um die Einhaltung der Leinenpflicht von Anfang April bis Ende Juli. Erst kürzlich habe er wieder beobachtet, wie ein unbeaufsichtigter, freilaufender Hund in den Wald rannte und ein Reh heraushetzte, berichtet Roli Koch, Jagdaufseher im Revier von Oberrohrdorf. Währenddessen sassen die Hundehalter seelenruhig ins Gespräch vertieft auf einer Bank und bemerkten den Vorfall laut Koch nicht einmal. Vom Jagdaufseher angesprochen, stritten die Hundebesitzer anschliessend ab, ihr Hund habe gejagt.
Keine Kulanz im Frühling
Die beiden Halter kamen in diesem Fall mit einer Verwarnung davon. Generell gelte im Wald und Waldrand aber eine Leinenpflicht, erklärt Koch. Solange Hund und Halter auf den Waldwegen blieben, dürften sie auf Kulanz hoffen. Das gelte allerdings nicht in den besagten Monaten während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Während dieser gesetzlichen Leinenpflicht, die in den meisten Schweizer Kantonen gilt, wird ein Verstoss nicht nur mit einer Ordnungsbusse, sondern direkt mit einer Anzeige geahndet. «Das Problem ist, dass die Rehe in dieser Zeit tragend sind. Dann sind sie viel schneller erschöpft und haben keine Ausdauer», erläutert der Jagdaufseher. Die Gefahr, dass die Tiere gerissen würden, sei dadurch viel grösser. Nicht nur Rehe, sondern auch Füchse und Dachse ziehen im Frühling ihre Jungen gross und dürfen nicht gestört werden. Das gilt auch für bodenbrütende Vögel: «Es gibt zum Beispiel Entenfamilien, die ihre Nester nahe am Wald haben», berichtet Koch. Nicht nur deren Eier sind in Gefahr durch freilaufende Hunde. Mitte Mai kommen ausserdem die kleinen Rehkitze zur Welt und werden im hohen Gras abgelegt. Dazu kommen die Rehgeissen bis zu 200 Meter aus dem Wald heraus. In einem Merkblatt empfehlen die Jagdaufseher daher Haltern, ihre Hunde bereits 50 Meter vor dem Waldrand an die Leine zu nehmen und diese nicht im hohen Gras und auf Feldern frei laufen zu lassen. Denn selbst wenn der Hund nicht jage, seien die Jungtiere gefährdet. Schnüffelt ein Hund an einem Rehkitz, kann es sein, dass es nicht mehr von der Mutter angenommen wird. «Abstand vom Waldrand halten und die Wege nicht verlassen», fasst Roli Koch zusammen. In der Dämmerung und in der Nacht sollten die Wildtiere zudem nicht gestört werden. Die Leinenpflicht werde ausserdem verstärkt durch die Regionalpolizei kontrolliert, so Koch.
Michael Lux