«Gmeind» genehmigt Überweisungsantrag von Hans Spinner mit 32 Ja zu einer Gegenstimme
Auf der Weststrasse besteht seit mehreren Jahren ein Fahrverbot. Dieses Verbot möchte Hans Spinner aufheben lassen. Er stellte deshalb an der Gemeindeversammlung einen ...
«Gmeind» genehmigt Überweisungsantrag von Hans Spinner mit 32 Ja zu einer Gegenstimme
Auf der Weststrasse besteht seit mehreren Jahren ein Fahrverbot. Dieses Verbot möchte Hans Spinner aufheben lassen. Er stellte deshalb an der Gemeindeversammlung einen Überweisungsantrag, der gutgeheissen wurde.
Bereits an der Gemeindeversammlung im Dezember 2019 stellte Hans Spinner den Antrag, dass das Fahrverbot an der Weststrasse aufgehoben werden soll. Diese Strasse führt vom Kreisel beim Autobahnzubringer Richtung Zürich in die alte Bruggerstrasse. Die Versammlung hiess den Antrag gut. Im August 2020 informierte der Gemeinderat, dass er den Antrag Spinner zurückgestellt habe. Der Gemeinderat möchte damit noch zuwarten, bis die neue SBB-Schlaufe gebaut ist und erst dann die neue Situation beurteilen.
Zur Vorgeschichte
Bis im Jahr 2005 zweigte die Weststrasse von der alten Bruggerstrasse ab. Als der Kanton 2005 den vierten Kreiselarm bei der Coop-Tankstelle in die Weststrasse baute, wehrten sich zwei Anwohner dagegen. Sie befürchteten Mehrverkehr und machten eine Einsprache. Als Kompromiss verfügte der Gemeinderat Ende 2006 ein Fahrverbot auf der Weststrasse.
Dieses Fahrverbot sei seit 20 Jahren unrecht, so Hans Spinner. Die Strasse wurde von der Gemeinde erstellt und bezahlt und die Gemeinde ist auch für Unterhalt und Sanierungen zuständig. «Wenn etwas unrecht ist, muss es doch beseitigt werden», sagt Hans Spinner nach der Gemeindeversammlung zum «Reussbote». Zudem sei es unsinnig, den Verkehr duchs Dorf zu führen, wenn vom Autobahnkreisel eine direkte Verbindung ins Industriegebiet bestünde. Deshalb stellte Hans Spinner den Antrag an der Gemeindeversammlung vom letzten Dienstag. Dieser Antrag wurde mit 32 Ja und einer Gegenstimme gutgeheissen.
Rechtliche Folgen abschätzen
Der Antrag verpflichtet den Gemeinderat die Aufhebung des Fahrverbots auf der Weststrasse zu prüfen und den Stimmberechtigten anlässlich einer nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen. Gemeindeammann Peter Wiederkehr erwähnte, dass die Aufhebung keine einfache Angelegenheit sei. Man müsse damit rechnen, dass gegen eine Aufhebung des Fahrverbots das Rechtsmittel ergriffen werde. Die Aufhebung des Fahrverbots sei nicht das Problem, sagte Gemeindeschreiber Matthias Däster am Tag nach der Versammlung zum «Reussbote». Die Aufhebung liege in Kompetenz des Gemeinderates, dagegen könne aber eine Einsprache erhoben werden mit Ergreifung aller Rechtsmittel. Im schlimmsten Fall bis vor Bundesgericht, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre, so Däster weiter. «Wir werden dieses Risiko genau abschätzen.»
Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung war eine kurze Angelegenheit. Genehmigt wurden Protokoll, Rechenschaftsbericht und die Jahresrechnung, die einem Gewinn von 308 000 Franken ausweist
Benedikt Nüssli