Bellikon dreht eine Zusatzschlaufe
26.07.2022 BellikonHeitersberg: Das Forstrevier wird zum Forstbetrieb, die Ortsbürger von Bellikon wünschen aber einen Zusatzantrag
Alle Ortsbürgergemeinden sind mit der neuen Rechtsform «Anstaltsordnung» im künftigen Forstbetrieb einverstanden. – Bellikon will ein Detail ...
Heitersberg: Das Forstrevier wird zum Forstbetrieb, die Ortsbürger von Bellikon wünschen aber einen Zusatzantrag
Alle Ortsbürgergemeinden sind mit der neuen Rechtsform «Anstaltsordnung» im künftigen Forstbetrieb einverstanden. – Bellikon will ein Detail ändern.
Viel ändert sich für uns nicht», sagt Peter Muntwyler, Revierförster im Forstrevier Heitersberg. «Wir erhalten ein bisschen mehr unternehmerische Freiheiten.» In den vertraglich zusammengeschlossenen Gemeinden wurde diskutiert, wie das Forstrevier künftig organisiert sein soll. Ändern sollen sich die Rechtsform und der Name.
Seit rund 20 Jahren wird der Wald der fünf Ortsbürgergemeinden Bellikon, Killwangen, Oberrohrdorf, Remetschwil und Spreitenbach durch das Forstrevier Heitersberg bewirtschaftet. Bisher hatte Spreitenbach als grösste Vertragsgemeinde und auch als grösste Waldeigentümerin in diesem Zusammenschluss den Lead. Spreitenbach ist nach aktuellem Gemeindevertrag rechnungs- und betriebsführende Gemeinde. Sie entscheidet heute alleine über Budget, Jahresrechnung und allfällige Investitionen. Spreitenbach weist die Forstrevierrechnung zur besseren Abgrenzung als Spezialfinanzierung aus.
Der Grund für eine neue Rechtsform
Diese Rechnungslegung als Spezialfinanzierung steht indes im Widerspruch zu den aktuellen Vorgaben des kantonalen Gemeindegesetzes. Daher verfügte die Gemeindeabteilung des Volkswirtschaftsdepartmentes, die Forstrechnung müsse entweder in die Rechnung der Ortsbürgergemeinde Spreitenbach integriert oder eine neue Rechtsform gewählt werden.
In den Vertragsgemeinden war man sich einig, dass die Forstrevierrechnung nicht in diejenige der Ortsbürgergemeinde Spreitenbach integriert werden kann. Rund um Abklärungen für eine neue Organisationsform entschied man sich schliesslich für die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Als «einfachste und flexibelste Rechtsform» wurde diese Lösung im Vorfeld zur Ortsbürgergemeindeversammlung in Oberrohrdorf präsentiert. Diese Änderung bedingt eine Namensänderung: Aus dem Forstrevier wird der Forstbetrieb Heitersberg.
Wie bisher, bleiben die Ortsbürgergemeinden die Waldeigentümer. Der Forstbetrieb Heitersberg wird aber zu einem Dienstleistungsunternehmen. Er bleibt zuständig – ebenfalls wie bisher – für Pflege und Unterhalt des Waldes. Der Forstbetrieb führt eine Gesamtrechnung gemäss Gemeindegesetz. Bei Vertragsbeginn erfolgt die Rechnungsführung durch die Einwohnergemeinde Spreitenbach. Der Verwaltungsrat kann diese Aufgabe auch einer anderen Mitgliedsgemeinde oder Dritten übertragen.
Statt wie in der früheren Betriebskommission sind die Vertragsgemeinden künftig in einem Verwaltungsrat vertreten. Sie sind für die strategische Führung des Forstbetriebes zuständig.
Der Zusatzantrag der Belliker
Sämtliche Ortsbürgergemeinden haben dieser Neuorganisation zugestimmt. Bis auf Bellikon. Bellikon hat seinen Vorbehalt betreffend Gemeindevertretung im Verwaltungsrat deutlich gemacht. Zwar haben auch die Belliker Ortsbürger der neuen Anstaltsordnung zugestimmt. An der Versammlung der Ortsbürger wurde aber ein Zusatzantrag angenommen. Laut Gemeindeschreiber Yves Weilenmann geht es um eine Präzisierung: Im Verwaltungsrat soll Bellikon entweder durch eine Person aus dem Gemeinderat oder aus der Forstkommission vertreten sein. Nicht alle Gemeinden verfügen hingegen über eine Forstkommission. Sinn macht ein solcher Zusatzparagraf vor allem für die Belliker. Markus Mötteli, Gemeindeammann in Spreitenbach, würde es daher begrüssen, wenn Bellikon diesen Passus gemeindeintern regeln könnte. Solche Abklärungen seien im Gange, erklärt der Belliker Gemeindeschreiber Weilenmann. Letztlich ist es im Interesse aller Gemeinden, dass die neue Rechtsform, wie geplant, auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.
Heidi Hess