Der Kanton Aargau verfügt mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres ein Verbot
Am Nationalfeiertag vom kommenden Montag gibt es kein Feuerwerk. Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit ein sofortiges Verbot für Feuerwerk erlassen – auch am 1. August. Und dies ohne ...
Der Kanton Aargau verfügt mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres ein Verbot
Am Nationalfeiertag vom kommenden Montag gibt es kein Feuerwerk. Der Kanton hat aufgrund der Trockenheit ein sofortiges Verbot für Feuerwerk erlassen – auch am 1. August. Und dies ohne Ausnahmen.
Für die einen gehört das Abbrennen von Feuerwerk zum Nationalfeiertag wie die Bratwurst, die Bundesfeierrede oder das Singen des Schweizer Psalms. Für die anderen ist es eine sinnlose Knallerei. Am 1. August und an Silvester sollen Privatpersonen keine lauten Feuerwerke mehr abbrennen dürfen. Das wollen ein Initiativkomitee und mehrere Umwelt- und Tierschutzorganisationen in die Verfassung schreiben. Im Mai startete dazu die Unterschriftensammlung. Bis im November haben die Initianten Zeit, dann läuft die Sammelfrist ab. Sicher ist heute, dass am diesjährigen Nationalfeiertag kein Feuerwerk in die Luft gelassen werden darf. Die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit führen zu einem hohen Risiko für Brände. Zusätzlich zum Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, verfügte der Kanton am Mittwoch ein absolutes Feuerwerksverbot im Kanton Aargau. Davon betroffen sind auch die bei Kindern beliebten Bengalischen Zündhölzer und die sogenannten Wunderkerzen, wie Stephanie Renner vom Kantonalen Führungsstab auf Anfrage bestätigt. «Es ist zu gefährlich, der Kanton und die Polizei setzen auf die Vernunft der Bevölkerung», führt Renner aus. Die Polizei wird selbstverständlich Kontrollen durchführen und bei Meldungen oder eigener Feststellung ausrücken und zuerst ermahnen, so Renner weiter. Grund für den Erlass des Verbotes seien die ausbleibenden oder unzureichenden Niederschläge sowie die aktuellen Wetterprognosen, wonach es weiterhin heiss und trocken bleibt. Die Verbote bleiben bis auf Weiteres in Kraft und werden erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Gemeinden können lokal schärfere Regeln erlassen, aber keine Ausnahmen genehmigen. (red.)