Kontroverse Themen – wenig Fragen
01.07.2022 Niederrohrdorf, Region RohrdorferbergDie Gemeindeversammlung am Dienstagabend fiel überraschend kurz und harmonisch aus
In der Aula Hüslerberg ging es vor allem um die Anschaffung der semi-stationären Anlage zur Geschwindigkeitskontrolle. Informiert wurde ausserdem über den Zwischenstand bei der ...
Die Gemeindeversammlung am Dienstagabend fiel überraschend kurz und harmonisch aus
In der Aula Hüslerberg ging es vor allem um die Anschaffung der semi-stationären Anlage zur Geschwindigkeitskontrolle. Informiert wurde ausserdem über den Zwischenstand bei der Schulraumerweiterung und den Bau des «Pumptracks».
Protokoll, Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung wurden von den 95 anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit grossem Mehr angenommen. Kein Wunder, fiel Letztere doch mit einem Ertragsüberschuss von 1,96 Millionen deutlich besser aus als budgetiert («Reussbote», 24. Juni). Gemeinderat Patrik Hitz freute sich in seiner Präsentation über den bereits vierten positiven Abschluss in Folge. Nachfragen gab es schliesslich erst beim Traktandum 4, bei dem es um die Anschaffung einer semi-stationären Anlage zur Geschwindigkeitskontrolle für die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal ging. Niederrohrdorf sollte hier, stellvertretend für die zehn Vertragsgemeinden, über den Verpflichtungskredit von rund 320 000 Franken abstimmen. Vorangegangen waren Reklamationen aus der Bevölkerung wegen nächtlicher Raser sowie ein erfolgreiches Pilotprojekt mit einer gemieteten Anlage. Wieso man denn nicht weiterhin eine gemietete Anlage nutze, lautete eine Frage aus dem Publikum: «Die Geräte werden schlichtweg nicht mehr vermietet, man hat keine Planungssicherheit», erklärte Polizeichef Daniel Schreiber. Mit jährlich 17 000 Franken würde eine Miete ausserdem deutlich mehr kosten, als die rund 11 800 Franken für die Wartung des neuen Gerätes, dessen Lebensdauer laut Schreiber rund acht Jahre beträgt. 2025 müsse das vorhandene mobile Radargerät ausserdem ohnehin ersetzt werden, argumentierte der Gemeinderat. Kosten: 100 000 Franken. In der folgenden Abstimmung wurde der Kredit mit grossem Mehr und nur zehn Gegenstimmen bewilligt.
Ausserordentliche Gmeind im Herbst
Gemeinderat Kevin Van informierte zum Ende der Versammlung über den Zwischenstand der umstrittenen Schulraumerweiterung «Jim Knopf». Nach dem Rückweisungsantrag an der letzten Gmeind habe man beim Anwaltsbüro Voser in Baden ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, ob das bisherige Projekt, das sich seit dem Wettbewerb stark verändert habe, überhaupt weitergeführt werden dürfe. Ergebnis: Eine Weiterentwicklung ist zulässig, eine Platzierung des Gebäudes sei aber an den Wettbewerbsstandort gebunden. Eine nachträgliche Anpassung des Planungsperimeters sei ohne neuen Projektwettbewerb nicht möglich. «Der Gemeinderat Niederrohrdorf hat sich in der Folge entschlossen, ein planerisches Gutachten in Auftrag zu geben», so Van. Das Gutachten solle einerseits das Vorprojekt noch einmal unabhängig bewerten und andererseits die Punkte des Rückweisungsantrags berücksichtigen. Dabei gehe es um die «Optimierung der Gebäudesetzung am Wettbewerbsstandort sowie die Ermittlung des Verbesserungspotenzials in energetischer und raumklimatischer Hinsicht». Das Resultat des planerischen Gutachtens steht bislang noch aus. Der Druck nach weiterem Schulraum sei jedoch nach wie vor hoch, ergänzte Van. Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 müssten zwingend weitere Schulraumcontainer für die Kreisschule sowie die Primarschule Niederrohrdorf beschafft werden: «Für die Beschaffung der Schulcontainer der Primarschule wird voraussichtlich im Herbst eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen, um das nötige Budget zu genehmigen», so Van.
Wider Erwarten kam es im Anschluss zu keiner weiteren Diskussion. Das galt auch für das ebenfalls umstrittene Projekt «Pumptrack», über das Patrik Hitz orientierte: «Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, daher kann ich nicht alles sagen, was ich weiss», schickte er voraus. Es seien mehrere Einwendungen bei der Gemeinde eingegangen, die der Gemeinderat im Juni im Rahmen der Baubewilligung abgewiesen habe. Die Beschwerdefrist laufe noch bis 18. Juli. Solange könnten die Einwender bei der Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Beschwerde einlegen. Sei dies nicht der Fall, könne noch im August mit dem Bau begonnen werden. Im Gegenzug würde eine Beschwerde zu einer mehrmonatigen Verzögerung und erheblichem Koordinationsaufwand führen. Nach Informationen des «Reussbote» will die IG Holzrütistrasse erst kommende Woche entscheiden, ob sie ihre Einsprache weiterzieht. An der Gmeind selbst gab es keine weiteren Wortmeldungen zum Thema.
Michael Lux


