Reuss: Damit der Spass im Wasser ein Spass bleibt, sind diese Bade- und Flussregeln der SLRG zu beachten
Zwei Stunden lassen sie sich reussabwärts treiben. Bevor das Gewitter kommt, werden sie im Reussbädli in Gebenstorf aus dem Wasser steigen.
Eine Schwimmweste anziehen und ...
Reuss: Damit der Spass im Wasser ein Spass bleibt, sind diese Bade- und Flussregeln der SLRG zu beachten
Zwei Stunden lassen sie sich reussabwärts treiben. Bevor das Gewitter kommt, werden sie im Reussbädli in Gebenstorf aus dem Wasser steigen.
Eine Schwimmweste anziehen und das Wetter beobachten», sagt Omika, gefragt nach den Flussregeln und nach Sicherheit im offenen Gewässer. Omika steht im Wasser neben der Ibergwiese, sein Standup-Paddle (SUP) bewegt sich sanft in der Strömung.
Omika aus Solothurn will sich kurz nach Mittag mit Kollegin Alyssa aus Mellingen reussabwärts treiben lassen. Gewitter sind für den späteren Nachmittag angesagt. Bis dahin seien sie längst in Gebenstorf, lacht Omika. Sie sind auf dieser Strecke nicht das erste Mal unterwegs, wissen wohin sie der Fluss trägt. «Wir beobachten, was vor uns liegt», sagt Omika. Die beiden werden in der Mitte des Flusses bleiben – fern von Ästen, die ins Wasser hängen und Baumstämmen, die aus dem Wasser ragen, auch Brückenpfeiler lassen sie links liegen. Sie kennen die sandigen Strände am Reussufer und die Ausstiegsstellen. Zwei Stunden rechnen sie für das Treiben im Fluss, vorbei an Sandbänken, meist abgeschnitten von der Zivilisation. Auch deshalb zieht der Solothurner die Reuss der Aare vor.
Wer, wie Alyssa und Omika mit dem SUP auf dem Fluss unterwegs ist, hat noch eine weitere Regel zu beachten. Die SLRG empfiehlt nämlich: «Auf Fliessgewässern nur eine Leash (Verbindungsleine Person mit Board) mit Schnelllösevorrichtung (Quick Release) verwenden». Auch daran halten sich die beiden. Und dann legen sie vom Ufer ab, paddeln in die Mitte des Flusses.
Heidi Hess
Bade- und Flussregeln
Die Auswahl der Bade- und Flussregeln ist der Webseite der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft SLRG entnommen. Dort werden Gefahren und Risiken ausführlich erklärt:
• Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen.
• Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
• Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser! Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
• In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
• Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
• Unbekannte Flussabschnitte müssen vor dem Schwimmen oder vor der Bootsfahrt erkundet werden.
• Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt.
• Schlauchbootfahrer müssen mit Schwimmwesten ausgerüstet sein.
• Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
• Boote nicht zusammenbinden! – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
Ein spezielles Dossier «Save your friends» richtet sich an eine jüngere Zielgruppe. Junge Männer zwischen 15 und 30 Jahren gehören zur Hauptrisikogruppe in der Ertrinkungsstatistik der Schweiz. Die Gefährdung, so die SLRG, sei eher auf ihr Risikoverhalten als auf längere Aufenthaltszeiten am Wasser zurückzuführen. (hhs)