Asylunterkunft Gheid wieder in Betrieb
19.08.2022 Mellingen, Region ReusstalVerwaltungsgericht hielt vor drei Jahren fest, dass die Asylunterkunft nicht mehr benutzt werden darf
Voraussichtlich nächste Woche zieht die erste Flüchtlings-Familie in die von der Gemeinde hergerichtete Unterkunft an der Gheidstrasse ein. Vor drei Jahren entschied das ...
Verwaltungsgericht hielt vor drei Jahren fest, dass die Asylunterkunft nicht mehr benutzt werden darf
Voraussichtlich nächste Woche zieht die erste Flüchtlings-Familie in die von der Gemeinde hergerichtete Unterkunft an der Gheidstrasse ein. Vor drei Jahren entschied das Verwaltungsgericht in einem Rechtsstreit, dass die Asylunterkunft im Gheid nicht mehr benutzt werden darf.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts von November 2019 sorgte damals für ein grosses Medienecho. Das Gericht gab einer beschwerdeführenden Partei Recht. Als Nachbarin klagte sie damals gegen eine Umnutzung des Werkhofs der ehemaligen Bauunternehmung Bischof + Neuhaus in eine Asylunterkunft. Dies hatte die Gemeinde bewilligt. Der Kanton wollte an der Gheidstrasse 17 bis zu 40 Flüchtlinge unterbringen. Das Gericht jedoch schob dem Vorhaben einen Riegel. Das Verwaltungsgericht begründete den Entscheid damals auch damit, dass die rechtliche Grundlage für die Inbetriebnahme fehlt. Es geht wieder einmal um den berühmten Paragrafen 13 der Mellinger Bau- und Nutzungsordnung. Dieser regelt das Wohnen in der Arbeitszone. Weil die Gemeindeversammlung im September 2016 und im November 2017 Paragraf 13 zurückwies, fehlt die rechtliche Grundlage für das Wohnen in der Arbeitszone. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts räumte der Kanton die Asylunterkunft an der Gheidstrasse. Seither stehen die Räume leer. Die Regelung für das Wohnen in der Arbeitszone fehlt aber weiterhin.
Humanitärer Gedanke überwiegt
Jetzt nimmt die Gemeinde Mellingen die Asylunterkunft wieder in Betrieb. «Die Problematik ist uns bewusst», sagt Frau Gemeindeammann Györgyi Schaeffer zum «Reussbote». «Beim Entscheid des Gemeinderates überwog der humanitäre Gedanke, den vor dem Krieg geflüchteten Familien und Frauen zu helfen. Diese Einstellung teilen auch die damaligen Beschwerdeführer. Sie haben der Nutzung zugestimmt. Der Gemeinderat hat mit den Beschwerdeführern eine entsprechende Vereinbarung getroffen», führt Schaeffer weiter aus.
Kontingent um 30 Personen erhöht
Nicht nur die Gemeinde Mellingen sieht sich vor eine grosse Herausforderung gestellt. Wegen des Kriegs in der Ukraine flüchten viele Personen, vor allem Frauen und Kinder. Der Kanton weist den Gemeinden sogenannte Kontingente zu. Vor der Flüchtlingswelle hatte Mellingen ein Kontingent von 17 Personen. Seit März steht die Gemeinde vor grossen Herausforderungen, denn das Kontingent verändert sich laufend: Mellingen wurden 30 weitere Flüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen, womit die Gemeinde total 47 Personen aufnehmen muss.
Zu Beginn waren die Flüchtlinge privat untergebracht, sagt Frau Vizeammann Evelyne Wernli. Sie leitet die vom Gemeinderat eingesetzte Taskforce. «Das hat uns entlastet und uns Zeit gegeben, passende Unterkünfte zu finden, so Wernli weiter. Die Gemeinde mietete zwei kleinere Wohnungen und brachte eine Familie in der Gerichtsstube unter. «Mit der Zeit realisierten wir, dass kleinere Wohnungen nicht ideal sind, da der Aufwand der Betreuung zu gross war und wir den Zahlen des Kontingentes pro Monat kaum Rechnung tragen konnten», so Wernli weiter. Der Erfolg, grössere Wohnungen zu finden, war bescheiden. Schliesslich schlug die Taskforce die ehemalige Asylunterkunft an der Gheidstrasse 17 vor. Dies auch deshalb, weil sich die Gemeinde mit den Beschwerdeführern einigte, die Asylunterkunft nur für Flüchtlinge mit dem Status S zu nutzen. So kann Mellingen die zugeteilten Kontingente unterbringen. Wernli verweist auch auf einen entsprechenden Hinweis des Kantons, dass er zwischen Oktober und Dezember mit einer weiteren Flüchtlingswelle rechnet.
Benedikt Nüssli