Konzept für Notfallversorgung erstellen
30.08.2022 Region ReusstalMedizinische Grundversorgung: Regierungsrat beantwortet eine Motion von Edith Saner und weiteren Motionären
Der Regierungsrat nimmt Stellung zu einem Vorstoss, der ein Konzept für eine langfristig gesicherte medizinische Grundversorgung verlangt.
Ein Konzept für eine ...
Medizinische Grundversorgung: Regierungsrat beantwortet eine Motion von Edith Saner und weiteren Motionären
Der Regierungsrat nimmt Stellung zu einem Vorstoss, der ein Konzept für eine langfristig gesicherte medizinische Grundversorgung verlangt.
Ein Konzept für eine flächendeckende und langfristig gesicherte ambulante medizinische Grundversorgung», forderten die Birmenstorfer Mitte-Grossrätin Edith Saner und weitere Unterzeichnende im März dieses Jahres in einer Motion. Insbesondere der stärkere Einbezug der Spitäler und der Kliniken in die Notfallversorgung – in Zusammenarbeit mit den Hausärztinnen und Hausärzten – soll geprüft und geplant werden. Die Motionäre begründeten ihren Vorstoss mit dem Hausärztemangel und der damit verbundenen Gefährdung der Grundversorgung inklusive Notfallversorgung: «Die Situation spitzt sich immer mehr zu.» Das Thema müsse prioritär angegangen werden, hielten die Motionäre fest. Zusammen mit den Spitälern und den praktizierenden Ärzten müsse die Notfallversorgung, die für viele von ihnen eine grosse Belastung darstelle, neu organisiert werden. Zu prüfen sei auch der Einbezug von pensionierten Hausärztinnen und Hausärzten sowie die Möglichkeiten, wie Pflegeexpertinnen mit Schwerpunkt Notfallversorgung miteinbezogen werden können.
Die Versorgungslage ist kritisch
Der Regierungsrat hat die Motion entgegengenommen und erklärt, dass er den Motionärinnen und Motionären dahingehend zustimme, dass insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung, der Überalterung innerhalb der Hausärzteschaft und dem vermehrten Wunsch nach Teilzeitpensen im Kanton Aargau eine kritische Versorgungslage in der ambulanten Grundversorgung bestehe. Dies würden Zahlen zur Versorgungsdichte im interkantonalen Vergleich bestätigen. Neben der unterdurchschnittlichen Versorgungsdichte in der ambulanten Grundversorgung zeige sich bei jüngeren Ärztinnen und Ärzten eine sinkende Bereitschaft zur Übernahme der Notfalldienstleistung.
Auch neue Berufe einbeziehen
Der Regierungsrat schreibt: Per 1. Januar 2017 wurde das Amtsarztsystem abgelöst und die bisherigen Aufgaben der Amtsärztinnen und Amtsärzte an Dritte übertragen. Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Bundesvorgaben zur Zulassung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Für Anbieter ambulanter ärztlicher Leistungen würden diese Vorgaben zusätzliche Herausforderungen darstellen. Zukünftig werde es für Anbieter derartiger Dienstleistungen immer schwieriger, ärztliches Personal für den Aufgabenbereich zu akquirieren.
Der Regierungsrat erklärt, er habe die durch die Motionärinnen und Motionäre beschriebene Situation erkannt und habe sie als Schwerpunktthema in die neue gesundheitspolitische Gesamtplanung 2030 aufgenommen. Das Departement Gesundheit und Soziales erstellt in Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres, unter Einbezug der Interessenvertretenden, das Konzept «Grundund Notfallversorgung durch die Ärzteschaft». Ziel sei unter anderem, ein Versorgungsmodell für die ärztliche Grund- und Notfallversorgung auszuarbeiten. Dabei sollen auch neue Berufe, etwa jener der diplomierten Pflegeexpertin, einbezogen werden. So sollen die behördlichen, ehemaligen amtsärztlichen Aufgaben, langfristig sichergestellt werden.
Laut Regierungsrat soll die Umsetzungsphase einzelner Teilaspekte des Konzepts bereits im Frühling 2023 starten. Die Konsequenzen der Umsetzung, insbesondere Auswirkungen auf die Aufgaben- und Finanzplanung, können zurzeit noch nicht abgeschätzt werden. (red.)