Mitwirkungsverfahren wird durchgeführt
18.11.2022 Oberrohrdorf-Staretschwil, Region RohrdorferbergTeil-Gestaltungsplan Zentrum Süd
Das Areal «Zentrum Süd» befindet sich im Zentrum von Oberrohrdorf und umfasst insgesamt fünf Grundstücke. Darauf befinden sich an der Ecke Ringstrasse/Cholacherstrasse das Mehrfamilienhaus «Trotte» mit einer ...
Teil-Gestaltungsplan Zentrum Süd
Das Areal «Zentrum Süd» befindet sich im Zentrum von Oberrohrdorf und umfasst insgesamt fünf Grundstücke. Darauf befinden sich an der Ecke Ringstrasse/Cholacherstrasse das Mehrfamilienhaus «Trotte» mit einer Postfiliale. In der Kurve der Ringstrasse/Hochstrasse steht das Gebäude des Restaurants Waage unmittelbar an der Strasse. Etwas zurückversetzt und weiter südlich befindet sich auf dem Areal ein zweites Mehrfamilienhaus (umgangssprachlich auch bekannt als «Tirolerhaus»). Insgesamt umfasst das Areal Zentrum Süd eine Fläche von 7838 m2. Das gesamte Areal «Zentrum Süd» ist gemäss Zonenplan mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Die Stockwerkeigentümer des Grundstücks Nr. 556 «Trotte» beabsichtigen keine Veränderungen. Das Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Nr. 558 soll vorerst bestehen bleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt neu überbaut werden. Entsprechend ist eine Etappierung vorzusehen. Aufgrund dieser Ausgangslage umfasst der vorliegende Teil-Gestaltungsplan nur die südlicheren vier Parzellen Nr. 558, 559, 1410 und 1411 («Teilgebiet Zentrum Süd – Hochstrasse»). Für den nördlicheren Teil («Teilgebiet Zentrum Süd – Cholacherstrasse») ist zu einem späteren Zeitpunkt ein separater Teil-Gestaltungsplan notwendig, falls dieses Grundstück ebenfalls neu überbaut werden soll.
Im Oktober 2021 wurde der Teil-Gestaltungsplan an die Abteilung Raumentwicklung zur fachlichen Stellungnahme eingereicht. Die Abteilung Raumentwicklung hat die Vorlage unter Einbezug der betroffenen Fachstellen vorgeprüft. Gestützt auf die baugesetzlichen Anforderungen und im Sinne der Beratung wurden die noch klärungsbedürftigen Punkte in einer Stellungnahme dargelegt. Zwischenzeitlich wurden die Unterlagen durch die Planer bereinigt und vom Gemeinderat zu Handen der abschliessenden Vorprüfung verabschiedet.
Gleichzeitig mit der Vorprüfung durch den Kanton erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren (nicht zu verwechseln mit der öffentlichen Auflage, diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt). Dieses Mitwirkungsverfahren wird vom 17. November bis 16. Dezember durchgeführt, d. h. die Planunterlagen können während dieser Zeit auf der Bauverwaltung eingesehen werden (ebenso auf der Webseite der Gemeinde). Während dieser Frist können beim Gemeinderat durch alle interessierte Personen Mitwirkungseingaben (also Vorschläge oder Hinweise, keine Einwendungen!) eingereicht werden. Zusätzlich stehen am 1. Dezember von 19.00 bis 20.30 Uhr im Gemeindehaus Vertreter der Gemeinde sowie der Planer für Fragen zur Verfügung.(gk)