Um die Schneeräumungsmannschaft bei ihrer Arbeit nicht zu behindern und eine speditive Räumung zu gewährleisten, werden alle Motorfahrzeughalter und -halterinnen höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Für ...
Um die Schneeräumungsmannschaft bei ihrer Arbeit nicht zu behindern und eine speditive Räumung zu gewährleisten, werden alle Motorfahrzeughalter und -halterinnen höflich ersucht, ihre Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen. Für Schäden an parkierten Autos, welche durch die Schneeräumung entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung ab. Der Schnee von Haus- und Garagenvorplätzen darf zudem nicht auf Strassen und Trottoirs geschaufelt werden. (gk)