Die Gemeinde konnte eine neue Liegenschaft für Asylsuchende anmieten. Dies ist sehr wichtig, da die Gemeinden eine Aufnahmepflicht haben. Die Aufnahmequote kann im Moment, trotz der Miete der Liegenschaft, nicht erfüllt werden. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon ...
Die Gemeinde konnte eine neue Liegenschaft für Asylsuchende anmieten. Dies ist sehr wichtig, da die Gemeinden eine Aufnahmepflicht haben. Die Aufnahmequote kann im Moment, trotz der Miete der Liegenschaft, nicht erfüllt werden. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon auszugehen, dass die Gemeinde weitere Asylsuchende aufnehmen muss. Der Gemeinderat ist nach wie vor auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Es wird immer noch Wohnraum (Zimmer, Wohnungen, Häuser) für Asylsuchende gesucht. Kann die Gemeinde die Aufnahmequote nicht erfüllen, hat sie eine Ersatzabgabe von 90 Franken pro Tag und Person zu entrichten. Das sind pro Person in einem Monat rund 2700 Franken und pro Jahr 32 400 Franken. (gk)