Bis zum 19. Mai läuft die öffentliche Auflage zur Aufhebung des Fahrverbots in der Weststrasse
Das Fahrverbot in der Weststrasse erregte die Gemüter in Mägenwil immer wieder von Neuem. Diskussionen und Jahre später könnte dieses Verbot nun aufgehoben ...
Bis zum 19. Mai läuft die öffentliche Auflage zur Aufhebung des Fahrverbots in der Weststrasse
Das Fahrverbot in der Weststrasse erregte die Gemüter in Mägenwil immer wieder von Neuem. Diskussionen und Jahre später könnte dieses Verbot nun aufgehoben werden.
Das Fahrverbot in der Weststrasse an Mägenwils Dorfgrenze soll aufgehoben werden. Dies ist einer Publikation der Gemeinde zu entnehmen. Gegen die Aufhebung dieses Verbots können bis zum 19. Mai Einsprachen bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Das Fahrverbot, das auf der Weststrasse seit 2006 gilt, sorgte in Mägenwil seit Jahren für Diskussionen. Wiederholt hatte Hans Spinner dieses Verbot an Informationsveranstaltungen und an Gemeindeversammlungen in Frage gestellt. Zuletzt an der Gemeindeversammlung im Juni 2022. Damals stellte er auch einen Überweisungsantrag. Seinem Antrag, das Fahrverbot aufzuheben, folgte im vergangenen Sommer bei lediglich einer Gegenstimme eine klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die Weststrasse als Entlastung
Damals wie heute argumentierte Spinner, dass dieses Fahrverbot nicht rechtens sei. Es handle sich bei der Strasse um eine Gemeindestrasse; die Gemeinde habe sie bezahlt und sei auch für deren Unterhalt und für die Sanierung zuständig. Spinner geht zudem davon aus, dass eine ergänzende Verkehrsführung über die Weststrasse – vor allem zu Stosszeiten – die Hauptstrasse im Dorf zu entlasten vermag. Schon im letzten Juni hatte allerdings Gemeindeammann Peter Wiederkehr vor versammelter Gmeind erklärt, dass die Aufhebung keine einfache Angelegenheit sei. Es sei damit zu rechnen, dass Rechtsmittel gegen die Aufhebung ergriffen würden.
So einfach ist es nicht
Das bestätigt auf Anfrage Gemeindeschreiber Matthias Däster. Zwar liege die Aufhebung eines Fahrverbots in der Kompetenz des Gemeinderates. Einsprachen und rechtliche Schritte seien aber möglich, im schlimmsten Fall könne man damit bis vor Bundesgericht gehen. Denn die Gemeindebehörden müssten letztlich auch Rechtssicherheit gewährleisten. Aus diesem Grund könnte eine Aufhebung des einst verfügten Fahrverbotes auch für die Gemeinde ins Geld gehen. Däster stellt ausserdem klar, dass der Unterhalt der Weststrasse zwar zu Lasten der Gemeinde gehe, die Strasse damals aber nicht auf ihre Kosten erstellt worden sei. Der Gemeindeschreiber bezweifelt zudem das Potenzial der Weststrasse, die Hauptstrasse während Hauptverkehrszeiten zu entlasten. Er erklärt auch den Grund: Für Lastwagen, die beispielsweise in die Industrie- und Gewerbezone wollen, gebe es kein Durchkommen durch die Unterführungen.
Sollte auf der Weststrasse das Fahrverbot fallen, könnte die Strasse einerseits von der Alten Bruggerstrasse und andererseits auch vom Kreisel bei der Coop-Tankstelle her durchfahren werden.
Heidi Hess