Bürger weisen Gemeindeordnung zurück
23.06.2023 Mellingen, Region ReusstalGmeind lehnt ein Reglement ab und weist ein Geschäft an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurück
Mit der Revision der Gemeindeordnung verlangte der Gemeinderat mehr Kompetenzen. Die Bürger waren damit nicht einverstanden und wiesen das Geschäft zur ...
Gmeind lehnt ein Reglement ab und weist ein Geschäft an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurück
Mit der Revision der Gemeindeordnung verlangte der Gemeinderat mehr Kompetenzen. Die Bürger waren damit nicht einverstanden und wiesen das Geschäft zur Überarbeitung fast einstimmig zurück.
Die Revision der Gemeindeordnung gab – wie erwartet – an der Gemeindeversammlung von letztem Dienstag Anlass zu Diskussionen. Der Gemeinderat wollte sich mit dieser Revision mehr Kompetenzen zuteilen, zum Beispiel bei Land- und Liegenschaftskäufen. Heute beträgt die Kompetenzsumme 500 000 Franken. Damit könne man bei den gestiegenen Preisen nichts kaufen, so Frau Gemeindeammann Györgyi Schaeffer. Für die Gemeinde wäre es vorteilhaft, im Rahmen der Zentrumsentwicklung gewisse strategische Liegenschaften zu erwerben. Der Gemeinderat beantragte deshalb, seine Kompetenzsumme auf 1 Mio. Fr. zu erhöhen, mit Zustimmung der Finanzkommission gar auf 2 Millionen.
Drei Anträge aus der Versammlung
Weiter verlangte der Gemeinderat die Kompetenz, über das amtliche Publikationsorgan selber bestimmen zu können. Umstritten war auch die Hürde für das fakultative Referendum. Der Gemeinderat wollte dies bei 15 Prozent ansetzen. Mit diesen Änderungen war Hanspeter Koch (Mitte) nicht einverstanden. Er stellte zwei Anträge, dass die Kompetenzsumme bei 500 000 Fr. bleibt und dass die Hürde für das fakultative Referendum auf 5 Prozent gesenkt wird. Peter Treichler stellte einen weiteren Antrag: «Das eine tun und das andere nicht lassen. Wir sind mit dem ‹Reussbote› als amtliches Publikationsorgan gut gefahren. Ich schätze diese Zeitung sehr.» Er stellte deshalb den Antrag, dass die Publikationen online auf der Homepage der Gemeinde und in dieser Zeitung veröffentlicht werden sollen. Es entbrannte eine lebhafte Diskussion zu den drei gestellten Anträgen. Ein etwas seltsames Bild gab der Gemeinderat ab: Das Traktandum stellte Frau Gemeindeammann Györgyi Schaeffer vor. In der Diskussion präzisierte Gemeinderat Silvan Herzig die Gründe, weshalb der Gemeinderat den Passus der amtlichen Publikationen geändert haben möchte. Worauf Gemeinderat Beat Gomes ans Mikrofon trat und seine Meinung dazu kund tat.
Drei Gegenstimmen
Schliesslich votierte Martin Rubi für eine Rückweisung. Er riet, das Traktandum solle sogar vom Gemeinderat zurückgezogen und sauber überarbeitet werden. Rubi erwarte eine saubere Präsentation. Darauf liess der Gemeinderat über die Rückweisung abstimmen. Nur drei Personen waren gegen die Rückweisung, die grosse Mehrheit wies die Gemeindeordnung zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurück.
Sehr guter Rechnungsabschluss
Zuvor hiessen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Rechnung 2022 gut. Diese schliesst sehr erfreulich ab. Anstelle des budgetierten Aufwandüberschusses von 566 000 Fr. weist die Rechnung einen Ertragsüberschuss von 1,164 Mio. Fr. aus. Höhere Steuereinnahmen und geringere Sozialkosten trugen zu diesem Ergebnis bei. Die Nettoschuld pro Einwohner liegt mit 3043 Fr. über dem vom Kanton empfohlenen Richtwert von 2500 Franken. Das hat seine Gründe, Mellingen investierte in den letzten Jahren viel Geld in Generationenprojekte. Seit 2014 über 51 Mio. Fr., davon knapp 36 Mio. Fr. in Schulbauten und 7 Mio. Fr. als Beitrag an die Umfahrung Mellingen.
Sieben Kredite abgerechnet
Glatt passierten sieben Kreditabrechnungen. Gemeinderat Silvan Herzig stellte die fünf Abrechnungen zur Erweiterung Schulanlage Kleine Kreuzzelg sowie zur Anpassung der Schulanlage Kleine Kreuzzelg vor. Gemeinderat Beat Gomes informiert über die Abrechnung Trafostation Alterszentrum Im Grüt.
Abgelehnt wurde hingegen das «Reglement über Ersatzabgaben für die Befreiung von der Parkplatzerstellungspflicht» – eine Pendenz aus dem Jahre 1995, so Gemeinderat Gomes. Das Reglement wurde mit 53 Ja zu 61 Nein abgelehnt. Es wurde vom Gemeinderat zwar angewendet, von der Gemeindeversammlung jedoch nie sanktioniert. Wie hoch der Fonds ist, in dem die Ersatzabgabe eingezahlt wurde, wollte Martin Zollinger wissen. «Das wüsste ich auch gerne», sagte Gomes. Dieser Fonds existiere nicht, die Beiträge seien in den jeweiligen Jahresrechnungen verbucht, präzisierte Finanzverwalter Thilo Zink. Zum Schluss der Versammlung gratulierte der Gemeinderat dem «Reussbote» für sein 125-Jahre-Jubiläum und überreichte einen Früchtekorb und eine Urkunde.
Benedikt Nüssli
Paragraf 13 BNO: Es gibt nichts Neues zu melden
Unter dem Traktandum «Verschiedenes» informierte Frau Vizeammann Evelyne Wernli zum Stand der Revision von Paragraf 13 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). «Es gibt keine Neuigkeiten zu vermelden», sagte sie der Versammlung. Darauf trat Urs Imboden, Präsident des Gewerbevereins Region Mellingen ans Mikrofon und monierte, dass die Revision dieses Paragrafen, der den Wohnanteil in der Arbeitszone 1 regelt, seit seinem gestellten Rückweisungsantrag aus dem Jahre 2016 hängig ist. Also seit sieben Jahren. Es gebe immer noch keinen Wohnanteil in der Arbeitszone, ausser in der Asylunterkunft Gheid. Der Gewerbeverein habe einen runden Tisch angeregt, sei immer wieder vertröstet worden. «Ich befürchte, dass man den Vorschlag des Gemeinderates nicht annehmen kann», so Imboden. «Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Investoren», mahnte der Präsident des Gewerbevereins. Evelyne Wernli sagte dazu: «Wir hatten Abgänge in der Verwaltung und die verantwortliche Planerin vom Planungsbüro fiel wegen eines Unfalls länger aus.» Wernli versprach einen runden Tisch einzuberufen mit den Vertretern des Gewerbes und den Landeigentümern. Imboden wies darauf noch einmal hin, dass die Gemeinde Mellingen keine Rechtsgrundlage für Wohnen in der Arbeitszone 1 habe. (bn)





