Gemeinderat lädt zur Mitwirkung bis 23. November ein
Seit 2016 wartet die Gemeinde Mellingen auf eine entsprechende Umsetzung des Paragrafen 13 in der Bauund Nutzungsordnung. Dieser regelt das Wohnen in der Arbeitszone 1. Zweimal wurde der Vorschlag des Gemeinderates bachab geschickt. ...
Gemeinderat lädt zur Mitwirkung bis 23. November ein
Seit 2016 wartet die Gemeinde Mellingen auf eine entsprechende Umsetzung des Paragrafen 13 in der Bauund Nutzungsordnung. Dieser regelt das Wohnen in der Arbeitszone 1. Zweimal wurde der Vorschlag des Gemeinderates bachab geschickt. Die letzte Vorlage im 2017 mit einem Antrag von Urs Imboden, Präsident des Gewerbevereins. Jetzt kommt der Gemeinderat mit einem neuen Vorschlag. Und dieser sieht in etwa gleich aus, wie die vom Stimmvolk im Jahre 2017 abgelehnte letzte Vorlage. Urs Imboden ist enttäuscht, zeigt sich aber zuversichtlich, dass mit dem aktuellen Gemeinderat und dem jetzigen Gemeindeschreiber im Mitwirkungsverfahren Korrekturen angebracht werden können.