«Leerlauf» bei Vereinssteuer verringern
16.01.2024 Grosser RatGrossrat: Steuerdeklarationspflicht für Vereine und Stiftungen soll vereinfacht werden – das fordert ein Postulat
Mittels Postulat wollen einige Grossräte einen «Leerlauf» im Steuerwesen abschaffen, von dem im Aargau viele Vereine und Stiftungen betroffen ...
Grossrat: Steuerdeklarationspflicht für Vereine und Stiftungen soll vereinfacht werden – das fordert ein Postulat
Mittels Postulat wollen einige Grossräte einen «Leerlauf» im Steuerwesen abschaffen, von dem im Aargau viele Vereine und Stiftungen betroffen sind.
Vereine und Stiftungen, deren Gewinn kleiner als 20 000 Fr. ist und die weniger als 50 000 Fr. Vermögen versteuern, sollen von der jährlichen Steuerdeklarationspflicht befreit werden. Das will ein Postulat, das SVP-Grossrat Christoph Hagenbuch gemeinsam mit einer grossen Anzahl an mitunterzeichnenden Grossräte beim Regierungsrat eingereicht hat. Die Grossrätinnen und Grossräte beauftragen den Regierungsrat, Massnahmen zu prüfen, welche die Steuerbezugspraxis für Vereine und Stiftungen vereinfacht. Dadurch sollen sowohl kantonale Verwaltung als auch Vereine von «unnötigem administrativem Aufwand wirksam entlastet werden».
Viel Aufwand, keine Rechnung
Laut Postulat ist eine Mehrheit der Vereine im Aargau von einem «grossen Leerlauf» betroffen. Jedes Jahr erhalten im Aargau 4500 Vereine und Stiftungen ein Formular mit der Aufforderung, ihre Steuererklärung einzureichen. Die Vereinsverantwortlichen füllen die Steuererklärung aus, unterzeichnen sie und reichen sie mit den nötigen Beilagen fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein. Die Behörde prüft. Und gemäss Postulat «versendet sie danach in den allermeisten Fällen ein Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass der entsprechende Verein mit seiner Deklaration im Toleranzbereich der Freibeträge liegt». Kurz: Der Verein erhält keine Steuerrechnung, weil er nichts zahlen muss – Einkommen und Vermögen liegen innerhalb der Freibeträge.
«In den allermeisten Fällen könnten Verwaltungskosten und Aufwendungen in den Vereinen eingespart werden», so das Fazit der Grossrätinnen und Grossräte. Auch deshalb, weil die Steuerverwaltung verpflichtet ist, bei unklaren Angaben durch Vereinsverantwortliche in der Steuererklärung zusätzlich nachzufragen. Am Ergebnis ändert sich in der Regel nichts.
Der «grosse Leerlauf»
«Zusammengefasst handelt es sich um einen grossen Leerlauf für die Vereine und die Steuerverwaltung, die all diese Steuererklärungen ja noch prüfen muss, obwohl im Vornherein klar ist, dass die allermeisten Vereine keine Steuer bezahlen müssen.» Sie bemängeln ausserdem, die erforderliche Korrespondenz – von der Aufforderung bis zum Antwortbrief – würde unnötig Ressourcen verschwenden.
Laut Postulat könnte die eingangs erwähnte Lösung einer Befreiung von der Steuerdeklarationspflicht gegen Bundesrecht verstossen. Vorgeschlagen wird deshalb, diejenigen Vereine, die auch gemäss Bundesgesetz unter die Freigrenze fallen, von der Steuerdeklarationspflicht zu befreien. Es wäre in diesen Fällen aus «prozessökonomischen Gründen» sinnvoll, auf die Steuerdeklaration zu verzichten. «Diese Vereine bezahlen ohnehin keine Steuern und der ganze Prozess ist reine Arbeitstherapie für alle Beteiligten», so der Wortlaut des Postulates.
Für Vereine, die nicht oder nur beim Bund steuerpflichtig sind, soll der administrative Aufwand verringert und die Effizienz im Steuerbezugswesen verbessert werden. So könnte bei betroffenen Vereinen generell auf die Einreichung einer Steuererklärung verzichtet werden. Stattdessen würden sie alle 10 Jahre mittels Stichproben überprüft. Das Risiko von Steuerbetrug sei bei Vereinen verschwindend klein, begründen die Unterzeichnenden, weil eine Vereinsrechnung von allen Mitgliedern eingesehen werde. (hhs)