Gericht sagt: Es war keine Verleumdung
09.01.2024 Mellingen, Region ReusstalEhemaliger Mellinger Gemeindeschreiber Beat Deubelbeiss zeigt «Reussbote»-Verleger an
Das Strafverfahren gegen Benedikt Nüssli wurde vergangenen Donnerstag wegen Fristüberschreitung eingestellt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Verfahren ohnehin mit Freispruch ...
Ehemaliger Mellinger Gemeindeschreiber Beat Deubelbeiss zeigt «Reussbote»-Verleger an
Das Strafverfahren gegen Benedikt Nüssli wurde vergangenen Donnerstag wegen Fristüberschreitung eingestellt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Verfahren ohnehin mit Freispruch ausgegangen wäre.
Es war eine kurze Meldung im «Reussbote» vom 21. Januar 2022, durch die sich Beat Deubelbeiss, damals Gemeindeschreiber in Mellingen, in seinem Ruf geschädigt sah, obwohl er namentlich im Text nicht erwähnt wird. Deubelbeiss stellte dennoch Strafanzeige wegen Verleumdung gegen «Reussbote»-Chefredaktor Benedikt Nüssli. Dieser fiel aus allen Wolken, als er nicht nur von der Polizei einvernommen wurde, sondern die Staatsanwaltschaft Baden ihm im April vergangenen Jahres tatsächlich einen Strafbefehl zustellte. Gegen diesen wehrte sich Nüssli, weshalb es vergangene Woche zu einem Verfahren vor dem Bezirksgericht Baden kam.
Deubelbeiss erschien nicht
Zur Verhandlung erschienen weder Deubelbeiss noch sein Anwalt persönlich, ebensowenig wie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Stattdessen verlas Gerichtspräsident Daniel Peyer den Strafbefehl, den Nüsslis Anwalt Matthias Schwaibold aus Zürich in seinem späteren Plädoyer nachgerade zerpflückte. In seiner Argumentation ging dieser zunächst auf die seiner Meinung nach fehlende Fristwahrung bei der Strafanzeige ein. Bei einem sogenannten Antragsdelikt gilt eine Dreimonatsfrist nach Bekanntwerden des Tatbestandes. In seiner Strafanzeige hatte Deubelbeiss angegeben, den Artikel bereits bei Erscheinen am 21. Januar 2022 gelesen zu haben. Somit wäre die Frist bereits am 21. April ausgelaufen. Die Anzeige erfolgte jedoch erst am 5. Mai. Schwaibold zeigte sich in seinem Plädoyer über diese Tatsache mehr als verwundert, da dem Anwalt des Klägers die Frist ebenfalls habe klar sein müssen, dieser sich jedoch nicht in seiner Eingabe dazu geäussert habe. Schwaibold spekulierte, dass Deubelbeiss’ Anwalt vielleicht davon ausgegangen war, dass sich die Frist wegen der Osterferien um zwei Wochen verlängert habe: «Dass sich auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl mit keiner Silbe zum Thema Wahrung der Antragsfrist äusserst, ist ebenso erstaunlich, wie befremdlich», fügte Schwaibold an und liess auch in seiner weiteren Argumentation sprachlich und juristisch kein gutes Haar am Strafbefehl. Das Gericht verzichtete jedoch bereits nach seinem ersten Argument zur Fristüberschreitung auf einen weiteren mündlichen Vortrag des 14-seitigen Plädoyers und nahm dieses schriftlich in Empfang, bevor es sich zur Beratung zurückzog.
Ergebnis nach nur 15 Minuten
Schon nach einer Viertelstunde verkündete der Gerichtspräsident, dass das Verfahren gegen Benedikt Nüssli eingestellt werde. «Die Frist ist sakrosankt», stellte er fest. Dem Gericht lägen «ernsthafte Anzeichen» vor, dass Deubelbeiss Tat und Täter bereits am 21. Januar bekannt gewesen seien, führte Daniel Peyer aus. «Wir hätten Sie freigesprochen», sagte er in Richtung des Beschuldigten. In seinen weiteren Ausführungen ging er auf die Hauptargumente von Nüsslis Anwalt ein. Dieser hatte in seinem Plädoyer bestritten, dass der Durchschnittsleser des «Reussbote» Gemeinderat und Gemeindeschreiber gleichsetzen oder verwechseln habe können. Dieser Argumentation folgte schliesslich auch das Gericht. Der Durchschnittsleser gehe nicht davon aus, dass der Gemeindeschreiber der Gemeinderat sei: «Damit ist er gar kein Tatobjekt», sagte Peyer. Das Gericht sah darüber hinaus weder in der Überschrift der Meldung im «Reussbote» («Kanton macht Eingabe an Staatsanwaltschaft») noch im Text eine falsche Aussage. Man könne erwarten, dass der Leser auch den dazugehörigen Text lese, so das Gericht. Die Formulierung sei zwar etwas verkürzt, stelle aber keine Vorverurteilung dar. Der Gerichtspräsident lobte sogar ausdrücklich die gewählte Ausdrucksweise: «Genauso, wie man das als Medienvertreter schreiben muss», befand er. Damit fehle es an der Voraussetzung für ein ehrenrühriges Verhalten. «Mir war immer klar, dass die Klage unhaltbar ist», sagte Benedikt Nüssli im Anschluss. «Auch wenn das zu erwarten und zu erhoffen war, kommt es doch nicht alle Tage vor, dass ein Gericht so klar entscheidet, nachdem es sich das erste Argument angehört hat», bilanzierte sein Anwalt. Dessen Honorar und die Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Franken gehen zulasten des Steuerzahlers.
Michael Lux


