Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
• Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte max. 7’000 CHF
• Auslagen der Nebeneinkünfte mit 20 Prozent der Einnahmen, mindestens 800 und höchstens 2’400 ...
Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
• Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte max. 7’000 CHF
• Auslagen der Nebeneinkünfte mit 20 Prozent der Einnahmen, mindestens 800 und höchstens 2’400 CHF
• Berufskosten mit 3 Prozent des Nettolohns, jährlich mindestens 2’000 CHF und höchstens 4’000 CHF
• Unterhaltskosten für private Liegenschaften
• Beiträge zu Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen
• Zweitverdienerabzug mit 600 CHF, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind
• Krankheits- und Unfallkosten
• Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis 10’000 CHF pro Jahr
• Kosten für Drittbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit 10’000 CHF pro Kind und Jahr
• Kosten für Aus- und Weiterbildung jährlich bis 12’000 CHF
• Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
• Kinderabzüge mit 7’400 CHF pro Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und 9’500 CHF pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
• Kinderabzug für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, mit 11’600 CHF pro Kind
• Unterstützungsabzug für erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen mit 2’500 CHF pro Person
• Invalidenabzug maximal 3’200 CHF pro Jahr
• Betreuungsabzug für pflegebedürftige Personen im Hause des Steuerpflichtigen mit 3’200 CHF pro Person
• Sozialabzüge bei Personen mit niedrigem Einkommen