Ist das der Ausweg aus der Sackgasse?
12.03.2024 Tägerig, FreiamtDer Gestaltungsplan Floss- und Stockacher wurde nach Einwendungsverhandlungen nochmals angepasst
Die meisten Einwendungen gegen den im August 2023 aufgelegten Gestaltungsplan kamen vonseiten der Anwohner des Grütwegs. Der nun nochmals überarbeitete Gestaltungsplan soll ihnen ...
Der Gestaltungsplan Floss- und Stockacher wurde nach Einwendungsverhandlungen nochmals angepasst
Die meisten Einwendungen gegen den im August 2023 aufgelegten Gestaltungsplan kamen vonseiten der Anwohner des Grütwegs. Der nun nochmals überarbeitete Gestaltungsplan soll ihnen Rechtssicherheit geben.
Ob mit dem nun erneut angepassten Gestaltungsplan eine über zehnjährige Geschichte ein glückliches Ende findet, muss sich zeigen. Erst im letzten September hatten insgesamt 16 Einwendungen gegen den bereits zuvor überarbeiteten Gestaltungsplan das Procedere abermals gestoppt. An der Winter-Gmeind kam es darüber hinaus zum Showdown mit dem Gemeinderat, als das Stimmvolk zwar die Sanierung der Werkleitungen für den Grütweg bewilligte, den Kredit für die Strassensanierung aber bachab schickte. Der Widerstand gegen den Gestaltungsplan und die Strassensanierung hat denselben Hintergrund: Die Anwohner, vor allem des Grütwegs, aber auch der Gheidstrasse, befürchten bei einer Erschliessung der künftigen Überbauung Floss- und Stockacher über den Grütweg erhebliche Belastungen durch Mehrverkehr.
Gemeinderat ist optimistisch
Seit der Gemeindeversammlung scheinen sich die Fronten jedoch etwas beruhigt zu haben: «Grundsätzlich kann man festhalten, dass der Mindset des Gemeinderats zum Grütweg anders ist, als an der letzten Gemeindeversammlung. Das stimmt mich positiv», sagt Christian Bertschinger, Präsident der Finanzkommission und Anwohner am Grütweg. Er beziehe sich damit auf die «neue Haltung des Gemeinderates, dass man den Grütweg nachhaltig verkehrsberuhigt belassen und damit die Siedlungsqualität hochhalten will.» Bertschinger hatte sich an der Gmeind mit deutlichen Worten gegen die Strassensanierung ausgesprochen und den Gemeinderat kritisiert. Konkret zum aktuellen Gestaltungsplan will er sich nicht äussern, da er sich ihn noch nicht im Detail angeschaut habe.
Laut Gemeindeschreiber Rolf Meier ist man bei der Gemeinde angesichts der positiven Einwendungsverhandlungen jedoch optimistisch, dass der Gestaltungsplan Zustimmung findet: «Mit den aktuellen Anpassungen ist der Gemeinderat der Meinung, dass den Begehren der Anstösser am Grütweg grösstenteils entsprochen werden konnte», so Meier.
Das ist neu im Gestaltungsplan
Die wichtigsten Änderungen im Gestaltungsplan finden sich in den Sondernutzungsvorschriften, die unter anderem die Erschliessung des Gebiets regeln. «Der bestehende Gestaltungsplan ist durch verkehrsberuhigende Massnahmen im Grütweg ergänzt worden», erläutert Meier. Konkret findet sich nun im Situationsplan auf dem künftigen Verbindungsstück zwischen der heutigen Sackgasse und der Gheidstrasse ein nicht näher definiertes verkehrsberuhigendes Element. Dadurch soll die Strassenbreite hier auf rund 3,50 Meter verengt werden.
Festgeschrieben sind nun in den Sondernutzungsvorschriften ausserdem zwingende flankierende Massnahmen zur Reduktion der Durchfahrten über den Grütweg, falls eine Fahrtenzahl von mehr als 30 Prozent auf dem Anbindungsstück gegenüber der Gheidstrasse und der Wohlenschwilerstrasse festgestellt würde. Neu wird dazu ausdrücklich eine Verkehrsmessung im Gestaltungsplan vorgeschrieben. Das solle den Anwohnern eine gewisse Rechtssicherheit geben, erklärt Meier. Zur Verringerung der Verkehrsbelastung, etwa durch Baustellenverkehr, soll ein weiterer Passus beitragen. Demnach darf die Durchfahrt zwischen Grütweg und Gheidstrasse erst freigegeben werden, wenn die neue Erschliessungsstrasse gebaut ist und mindestens 50 Prozent des maximalen Bauvolumens innerhalb des Gestaltungsperimeters realisiert und bewohnt sind.
Komplett neu ist der Abschnitt in den Sondernutzungsvorschriften, der die neue Erschliessungsstrasse, die Gheidstrasse sowie den Grütweg mit einem Lastwagenverbot (ausgenommen Zubringerdienst) versieht. Das soll verhindern, dass auf diesen Strecken das Lkw-Verbot auf der Wohlenschwilerstrasse umgangen wird.
Keine Strassenverbreiterung
Weil die Sanierung des Grütwegs in direktem Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan steht, wurde diese bei den Gesprächen mit den Anwohnern ebenfalls miteinbezogen. Der entsprechende Kredit wird an der nächsten Gemeindeversammlung wieder vors Stimmvolk gebracht. Wesentlichste Änderung: Die umstrittene Strassenverbreiterung auf 6,60 Meter entfällt – auch das ein Anliegen der Anstösser. Damit sind auch das dort geplante Aargauer Trottoir sowie die Poller zur Verkehrsberuhigung hinfällig. Verhandelt werde aktuell noch, ob die Anwohner den teilweise von ihnen genutzten, aber noch in Gemeindebesitz befindlichen Randstreifen von 1,50 Metern Breite kaufen möchten, so Meier.
Zunächst geht es aber um den am 4. März veröffentlichten Gestaltungsplan. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen den Beschluss innert 30 Tagen beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Beschwerde führen.
Michael Lux