Im März 2024 wurde die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf, bestehend aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung und der Geldflussrechnung sowie dem Anhang – durch die Firma Hüsser Gmür und Partner AG geprüft. Die Abschlussprüfung ...
Im März 2024 wurde die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf, bestehend aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Investitionsrechnung und der Geldflussrechnung sowie dem Anhang – durch die Firma Hüsser Gmür und Partner AG geprüft. Die Abschlussprüfung wurde in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (Finanzverordnung, FiV) § 16 Abs. 1 lit. a) – e) und dem Schweizer Prüfungshinweis 60 «Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Gemeinderechnung» durchgeführt. Die Firma Hüsser Gmür und Partner AG bestätigte, dass die Jahresrechnung den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften entspricht und sie bei ihrer Prüfung nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen man schliessen musste, dass die in § 16 Abs. 1 lit. a) – e) der Finanzverordnung erwähnten Elemente für das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Rechnungsjahr nicht in allen wesentlichen Belangen eingehalten wurden. (gk)