Am Dienstag um 13 Uhr blieb ein Lkw in der SBB-Unterführung stecken
Trotz langsamer Fahrt gab es einen gewaltigen Knall, als der Lkw in der SBB-Unterführung steckenblieb. Der Chauffeur hatte bei der Durchfahrt die Höhe deutlich unterschätzt.
Um 13 Uhr gab es kein ...
Am Dienstag um 13 Uhr blieb ein Lkw in der SBB-Unterführung stecken
Trotz langsamer Fahrt gab es einen gewaltigen Knall, als der Lkw in der SBB-Unterführung steckenblieb. Der Chauffeur hatte bei der Durchfahrt die Höhe deutlich unterschätzt.
Um 13 Uhr gab es kein Durchkommen auf der alten Bruggerstrasse. In der Unterführung der neuen SBB-Schlaufe steckte ein Lkw mit Tessiner Kennzeichen fest. Dem Tessiner Chauffeur war die Mindesthöhe mit 3,50 Meter zum Verhängnis geworden. Zwar passte die Zugmaschine des Sattelschleppers durch, der höhere Anhänger prallte aber gegen das Tunnelportal. Mit eigner Kraft konnte der Chauffeur nicht mehr zurücksetzen. «Die Kapo war kurz nach 13 Uhr vor Ort», führt Pressesprecher Marco Roduner aus. «Der Sattelschlepper musste vom Abschleppdienst herausgezogen werden.» Die Strasse war wegen des Unfalls während zwei Stunden für den Verkehr gesperrt.
Unterführung erlitt Kratzspuren
«Der Sachschaden am Fahrzeug ist deutlich höher als an der Brücke», so Roduner. Die Brücke habe wegen der langsamen Fahrt des Lkws keine statischen Schäden erlitten. «Es gibt ein paar Kratzspuren an der Decke der Unterführung und am Strassenbelag. Das werde wieder instand gestellt. Wann die Reparaturarbeiten ausgeführt werden, könne noch nicht gesagt werden. Der Schaden würde sich aber im fünfstelligen Bereich befinden. Nach Schätzung eines Sachverständigen dürfte der Schaden am Lkw bei 40 000 Franken liegen. «Der Fahrer hat die Schilder mit der Tunnelhöhe von 3,50 Metern übersehen», so Roduner. Der Anhänger war 40 Zentimeter zu hoch für die Unterführung. Noch vor Ort überprüften die Polizeibeamten die Fahrtüchtigkeit des Chauffeurs. «Es war wohl eine Unachtsamkeit», sagt Roduner. Doch nicht nur der Schaden am Fahrzeug und am Tunnel sind zu beklagen. Dem Chauffeur droht wegen Missachten der Signalisation und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs eine Busse. «Der Tatbestand wurde von den Polizeibeamten aufgenommen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Debora Gattlen