1600 Franken aus dem Auto geklaut
21.06.2024 Mägenwil, Region ReusstalEin 34-Jähriger kam wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vors Bezirksgericht
Der Algerier wurde unter anderem wegen einer Diebstahlserie in Mägenwil angeklagt. Er soll Bargeld und Wertgegenstände aus mehreren Fahrzeugen entwendet haben. Diese waren ...
Ein 34-Jähriger kam wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vors Bezirksgericht
Der Algerier wurde unter anderem wegen einer Diebstahlserie in Mägenwil angeklagt. Er soll Bargeld und Wertgegenstände aus mehreren Fahrzeugen entwendet haben. Diese waren teilweise unverschlossen und standen auf Privatparkplätzen.
Es war ein regelrechter Raubzug, der Ende Mai 2023 in Mägenwil stattfand. Der Beschuldigte Amar B. (Name geändert) soll – vermutlich in nur einer Nacht – aus mehreren Autos im Münzel- und Zelgliweg Wertsachen und grosse Mengen Bargeld gestohlen haben. Weil einige der Fahrzeuge auf Privatgrund standen, machte er sich laut Staatsanwaltschaft zudem des Hausfriedensbruchs schuldig. Laut Anklageschrift hat sich der Streifzug für den Täter richtig gelohnt: Allein aus einem unverschlossenen Fahrzeug in einer Privatgarage erbeutete er 1600 Franken Bargeld. Darüber hinaus wurden aus anderen Autos diverse Elektrogeräte, wie Laptops und iPads, aber auch Gucci-Sonnenbrillen oder teures Parfüm gestohlen. Manche der Fahrzeuge waren unverschlossen, bei anderen stand ein Fenster offen, andere sollen «auf unbekannte Weise» geöffnet worden sein. Kaum vier Wochen nach den Diebstählen in Mägenwil soll Amar B. aus einem Audi in Weinfelden (TG) mehrere Hundert Euro und Franken erbeutet haben.
Illegal in der Schweiz
Der Beschuldigte, der seit acht Monaten in Untersuchungshaft sass, wurde in Handschellen vorgeführt. Nach eigenen Angaben reiste der algerische Staatsbürger 2020 zum ersten Mal in die Schweiz ein: «Ich habe gehört, dass es Gerechtigkeit in der Schweiz gibt», sagte er auf Nachfrage von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr. Er sei vor Ungerechtigkeiten in Algerien über Spanien und Frankreich in die Schweiz geflüchtet, erklärte er. Hier stellte er einen Asylantrag, tauchte dann aber ab und ging ins benachbarte Ausland. Weil er immer wieder ohne Bewilligung und gültige Reisedokumente in der Schweiz aufgegriffen wurde, klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt an.
Der vorbestrafte Beschuldigte stand jedoch noch wegen schwererer Delikte vor Gericht. In einer Asylunterkunft in Urdorf soll er 2022 einem Mitbewohner mit einer Glasflasche gedroht haben, ihn ins Koma zu versetzen. Als dieser ihn anzeigte, soll Amar B. ihn unter Gewaltandrohung gezwungen haben, den Strafantrag zurückzuziehen. Damit machte er sich der Nötigung schuldig. Während einer tätlichen Auseinandersetzung unter Bewohnern der Asylunterkunft Kempthal kam es einige Monate später ausserdem zu einer Körperverletzung: Der Beschuldigte soll das Opfer dabei mit einem Gegenstand am Kopf verletzt haben.
Der Beschuldigte zeigte kaum Regung
Über die Angaben zu seiner Person hinaus wirkte der Beschuldigte nicht am Prozess mit und verwies auf seinen Anwalt. Dieser rang in der Folge mit dem Staatsanwalt um die Interpretation der Indizien. In seinem Plädoyer kritisierte er, dass die Anklage der Körperverletzung allein auf den widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten beruhten. Zudem stimme das Verletzungsbild nicht mit der angeblichen Tatwaffe, einem Messer, überein. Die Verteidigung führte ausserdem ein Überwachungsvideo aus der Flüchtlingsunterkunft ins Feld. Während der Staatsanwalt darauf zu erkennen glaubte, dass nur Amar B. der Täter gewesen sein könne, meinte der Anwalt zu sehen, dass ein Mittäter die Kopfwunde mit einer Krücke verursacht habe. Weil das Opfer die Strafanzeige wegen Drohung später endgültig zurückzog, wurde dieser Tatvorwurf nicht verhandelt. Den Vorwurf der Nötigung hielt der Staatsanwalt trotz Rückzugs aufrecht. Das öffentliche Interesse wiege höher. Die mehrmalige Kehrtwende des Geschädigten wertete die Verteidigung indes als Beweis für dessen Unglaubwürdigkeit.
Es waren wohl mehrere Täter
Er wies zudem darauf hin, dass bei den angezeigten Diebstählen nur an zwei Fahrzeugen Fingerabdrücke seines Mandanten festgestellt wurden. Dagegen zeigten Überwachungsaufnahmen in einigen Fällen mehrere Täter. Dabei handele es sich um zwei nicht identische Zweier-Gruppen. «Mein Mandant ist auf all diesen Aufnahmen nicht zu sehen», so der Anwalt. Darüber hinaus gebe es weitere DNA-Spuren – auch einer weiblichen Person. Er beantragte daher Freispruch für seinen Mandanten – bis auf einen Fall der rechtswidrigen Einreise. Statt der geforderten drei Jahre Haft (unbedingt) und 12 Jahren Landesverweis beantragte er eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Nach Sichtung des Videos verurteilte das Gericht Amar B. jedoch wegen Körperverletzung. «Bei der Nötigung stand Aussage gegen Aussage», so Gabriella Fehr, daher erfolge ein Freispruch. Verurteilt wurde B. wegen der beiden Diebstähle, die ihm eindeutig zugeordnet wurden. Das Gesamturteil lautete 20 Monate Haft, die Hälfte unbedingt. Danach greift ein zehnjähriger Landesverweis.
Michael Lux