Die zuständige Netzbetreiberin fordert den Eigentümer der elektrischen Installationen und Anlagen schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.
Der Eigentümer beauftragt die Bänziger + Zollinger GmbH (unabhängiges Kontrollorgan) die elektrischen ...
Die zuständige Netzbetreiberin fordert den Eigentümer der elektrischen Installationen und Anlagen schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen.
Der Eigentümer beauftragt die Bänziger + Zollinger GmbH (unabhängiges Kontrollorgan) die elektrischen Installation und Anlagen des jeweiligen Zählerstromkreises zu kontrollieren.
Nach der Kontrolle erstellen wir einen allfälligen Mängelbericht, welchen wir dem Eigentümer mit einem Mängelbehebungsformular zustellen.
Der Eigentümer beauftragt ein Elektro-Installateur die Mängel zu beheben und stellt uns danach das korrekt ausgefüllte und unterzeichnete Mängelbehebungsformular zu.
Nach dem wir das Mängelbehebungsformular erhalten haben, erstellen wir pro Zählerstromkreis einen Sicherheitsnachweis, welcher der Eigentümer im Original erhält.
Eine Kopie des Sicherheitsnachweises stellen wir für den Eigentümer der zuständigen Netzbetreiberin zu.
Schlusskontrollen
Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller (Elektro-Installateur) eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren (Wohnungsbau), so muss er der Netzbetreiberin (z. B. AEW) bei der Übernahme der Installation vom Ersteller mit dem Sicherheitsnachweis nach NIV Art. 37 nachweisen, dass die Installation den Vorschriften der NIV und den Regeln der Technik entspricht und nach NIV Art. 25 kontrolliert wurde.
Der Sicherheitsnachweis muss vom Ersteller bei der Übergabe der Installation komplett ausgefüllt, dem Eigentümer übergeben werden.
Weitere Informationen: www.elektroberatungscenter.ch