Auflage für Verkehrsbeschränkung im Quartier Weihermattstrasse ist noch bis zum 29. November auf der Gemeinde einsehbar
In der Zeughausstrasse, der Bruggerstrasse, der Weihermattstrasse sowie in der Salzmattstrasse soll künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 ...
Auflage für Verkehrsbeschränkung im Quartier Weihermattstrasse ist noch bis zum 29. November auf der Gemeinde einsehbar
In der Zeughausstrasse, der Bruggerstrasse, der Weihermattstrasse sowie in der Salzmattstrasse soll künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h gelten.
Es ist einer der letzten Bereiche im Wohngebiet, wo noch kein Tempo 30 gilt», erklärt Reto Studer, Leiter Bau und Planung. Das soll sich gemäss der aktuellen Auflage aber bald ändern. Künftig soll das Tempolimit auf das Quartier Weihermattstrasse angewendet werden. Das betroffene Gebiet erstreckt sich von der Salzmattstrasse im Osten bis einschliesslich zur Zeughausstrasse im Westen. Auch in der Weihermattstrasse sowie in der Bruggerstrasse ab der Einmündung Salzmattstrasse gilt dann Tempo 30. Der westliche Teil der Bruggerstrasse ab der Hauptgasse befindet sich ohnehin in der Begegnungszone, in der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h gilt. Ziele der neuen Tempo-30-Zone sind laut Studer die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung von Lärm und Emissionen. Das gelte insbesondere für die Salzmattstrasse, in der sich bekanntlich auch der Kindergarten befindet.
Optimierung der Parkregelung
Neben der Signalisierung und der Bodenmarkierung im Zusammenhang mt Tempo 30 geht die Stadt auch die Parkreglemente der entsprechenden Strassen an. Die Signalisierung sei bisher teilweise widersprüchlich, so Studer. Einheitlich gilt nun beispielsweise in der Zeughausstrasse und in der Bruggerstrasse in der ganzen Strassenänge ein Parkverbot. Die Signalisation «Parkieren mit Parkscheibe» an der Einmündung Birrfeldstrasse oder am Knoten Zeughausstrasse/Bruggerstrasse entfällt.
Die Regelung «Parkieren mit Parkscheibe» gilt nach der neuen Regelung nur noch an den schon bisher markierten Parkfeldern in der Zeughausstrasse, der Weihermattstrasse sowie in der Bruggerstrasse vor dem Kindergarten. Damit wird auf diesen Parkfeldern gleichzeitig die Parkzeit auf eine Stunde plus 30 Minuten verkürzt. Der Plan mit allen Details kann auf der Gemeinde oder online eingesehen werden. Einsprachen sind innert 30 Tagen beim Stadtrat einzureichen.
Michael Lux