Mit der Neuauflage des Baugesuchs verliert das neue Wohnhaus im Volumenschutz zwei Meter in der Höhe
Das abgebrannte Wohnhaus muss in gleicher Grösse neu aufgebaut werden. So will es der Volumenschutz. Wie hoch aber war das Haus? Fotos zeigen, dass bei der Dachhöhe Abstriche ...
Mit der Neuauflage des Baugesuchs verliert das neue Wohnhaus im Volumenschutz zwei Meter in der Höhe
Das abgebrannte Wohnhaus muss in gleicher Grösse neu aufgebaut werden. So will es der Volumenschutz. Wie hoch aber war das Haus? Fotos zeigen, dass bei der Dachhöhe Abstriche nötig sind.
Das Baugesuch für die Überbauung an der Busslingerstrasse geht in die zweite Runde. Gegen das geplante Mehrfamilienhaus an der Hauptstrasse waren Einwendungen eingegangen. Anwohnerinnen und Anwohner wehrten sich gegen die Höhe des Neubaus. An der Busslingerstrasse ersetzt dieser Neubau ein Wohnhaus, das im Oktober 2019 durch einen Brand zerstört worden war. Einwenderinnen und Einwender beanstandeten, das neue Mehrfamilienhaus sei höher als das abgebrannte und 2021 abgerissene Mehrfamilienhaus. Problematisch ist das insofern, als das abgebrannte Gebäude an dieser zentralen Lage im Dorf dem Volumenschutz unterstand. Das bedeutet, ein Ersatzneubau muss in gleicher Grösse gebaut werden.
Daten mit Swisstopo neu ermitteln
Anhand von Fotos konnten die Einwender zeigen, dass die Höhe des Daches im Firstbereich nicht mit der Höhe des einstigen Gebäudes übereinstimmt. Auf Anfrage erklärt Kandid Müller von der Büttiker Architektur Koch AG, die das Projekt verfasst hat, solche Bilder hätten ihnen beim Einreichen des Baugesuches gefehlt. Die Höhe sei nach dem Brandfall aufgrund von Annahmen falsch interpretiert worden. Nachdem sie die Fotos gesehen hätten, wurden Daten bei Swisstopo, beim Bundesamt für Landestopografie, eingeholt. Mittels dreidimensionaler Datenerhebung sei es gelungen, die Gebäudehöhe zentimetergenau zu bestimmen. Diese Daten liessen sie in ihre Berechnungen zum geänderten Bauprojekt einfliessen. Die Höhen wurden relativiert und korrigiert. Im Firstbereich führte das zu einer Absenkung von zwei Metern Höhe. Diese Anpassungen bei der Dach- und Gebäudehöhe zogen weitere Änderungen beim Wohnungsgrundriss im Dachgeschoss nach sich, auch beim Liftaufbau mit Lukarne oder bei den Dachfenstern.
Das Baugesuch mit dem abgeänderten Projekt zum Mehrfamilienhaus an der Busslingerstrasse kann bis zum 6. Juli in der Gemeindekanzlei Stetten eingesehen werden.
Heidi Hess