An der Bruggerstrasse wurde am Samstag ein Baum gefällt. Es ist der letzte Baum der Fällaktion
Der letzte Baum, der vom Kanton genehmigten Fällaktion, am Reussufer ist gefällt. Ein Wildtaubenpaar muss sich wegen der Aktion eine neue Nistmöglichkeit suchen. Ein ...
An der Bruggerstrasse wurde am Samstag ein Baum gefällt. Es ist der letzte Baum der Fällaktion
Der letzte Baum, der vom Kanton genehmigten Fällaktion, am Reussufer ist gefällt. Ein Wildtaubenpaar muss sich wegen der Aktion eine neue Nistmöglichkeit suchen. Ein Anwohner fragt sich, ist die späte Baumfällung legal?
Mit Schrecken musste ich am Samstagmorgen feststellen, dass die Gemeinde vis-à-vis des Zeughauses an der Bruggerstrasse einen Baum fällte», sagt Bruno Schild. «Ich bin der Meinung, dass nach dem 1. März gemäss ‹Bundesgesetz› an Gewässerufern keine Bäume mehr gefällt werden dürfen. Ich habe mich sehr darüber geärgert, dass die Fällung nicht in den Wintermonaten vorgenommen wurde.» Bereits habe ein Wildtaubenpaar zu nisten begonnen. Darauf sei keine Rücksicht genommen worden. Bauverwalter Emanuele Soldati sagt: «Die Gemeinde Mellingen ist nicht Auftraggeberin und hatte keinen Einfluss darauf, welche Bäume zu welchem Zeitpunkt gefällt wurden.» Grundeigentümerin und Auftraggeberin sei die Marin Frey AG aus Mellingen. Die Fällerlaubnis erhielt die Firma, nach einer Begehung mit dem Kanton im letzten Sommer (der «Reussbote» berichtete). «Die Bauverwaltung hat die Marin Frey AG vor rund einem Jahr ersucht, den Baumunterhalt entlang der Bruggerstrasse vorzunehmen. Hierbei ging die Bauverwaltung davon aus, dass abgestorbene Äste und das Lichtraumprofil freigeschnitten werden müssen», so Soldati.
Kamerakabel verhinderte Fällung
Gemäss Bundesgesetz für Jagd und wildlebende Tiere, Artikel 17, ist es ein Strafbestand, das Brutgeschäft von Vögeln zu stören. «Das Brutgeschäft darf nicht gestört werden», sagt Matthias Betsche, Geschäftsführer Pro Natura Aargau sagt weiter: «Fällarbeiten und Heckenpflege sollten daher in jedem Fall während den Wintermonaten ausgeführt werden. Das gilt auch für Privatgärten.» Hans-Peter Nussbaum, Fachbereichsleiter Gewässerunterhalt des Kantons sagt: «Es gibt einen gewissen Spielraum, in dem die Fällarbeiten durchgeführt werden können. Die Arbeiten sollten zwischen November und März vorgenommen werden. Der Grund für die späte Fällung beim Baum an der Bruggerstrasse erklärt Patrick Räber, Inhaber Patrick Räber AG und Ausführer der Fällarbeiten, so: «Im Baum war ein Kamerakabel befestigt, das für den Brückenbau benötigt wurde. Dieses konnte erst nach Abklärungen und Rücksprachen entfernt werden. Das führte zur Verzögerung. Der Auftrag ist nun ausgeführt und es werden keine weiteren Bäume mehr gefällt.»
Nester dürfen nicht entfernt werden
«Vor eineinhalb Jahren konnten wir mit der Grundeigentümerin keine Lösung finden. Der von ihr geforderte Komplettrodung im Gewässerraum konnte nicht zugestimmt werden. Die Uferbestockung muss zwingend erhalten werden», sagt Hans-Peter Nussbaum. «Die Gebäude auf dem Grundstück wurden gebaut, bevor das Gesetz über die Uferzone in Kraft war.» Letzen Sommer wurde doch noch ein Kompromiss gefunden. Bei einer Begehung markierte Nussbaum die Bäume, die ein Sicherheitsrisiko darstellten. Zuvor waren auf dem Grundstück bei einem Sturm zwei Bäume auf einen abgestellten Chilbi-Wagen gestürzt.
Die Fällarbeiten wurden, bis auf den Baum mit dem Kamerakabel, bereits in den Wintermonaten ausgeführt.
Debora Gattlen