Das Obergericht bestätigt den Schuldspruch und erhöht die unbedingte Freiheitsstrafe um ein Jahr
Bei einem Überholmanöver kam es im November 2022 zu einem tödlichen Töffunfall. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe. ...
Das Obergericht bestätigt den Schuldspruch und erhöht die unbedingte Freiheitsstrafe um ein Jahr
Bei einem Überholmanöver kam es im November 2022 zu einem tödlichen Töffunfall. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe. Nun erhöhte das Obergericht das Strafmass um ein weiteres Jahr auf 6,5 Jahre.
Weder die Staatsanwaltschaft noch der Unfallverursacher waren mit dem Urteil, welches das Bezirksgericht Baden Anfang dieses Jahres ausgesprochen hatte, zufrieden. Deshalb musste sich nun das Aargauer Obergericht mit dem Fall befassen. Das Obergericht bestätigte diese Woche den Schuldspruch der Vorinstanz. Und mehr noch: Es erhöhte das Strafmass.
Wie aber kam es dazu? Das Aargauer Obergericht hatte am Dienstag einen Fall zu beurteilen, der sich vor drei Jahren auf der Landstrasse zwischen Busslingen und Künten ereignete. Am 26. November 2022 kam es auf Remetschwiler Gemeindegebiet zu einem tödlichen Töffunfall. Ein 71-jähriger Autolenker war damals kurz vor Mitternacht Richtung Künten unterwegs. Er folgte einem anderen Auto, das wegen des dichten Nebels langsam unterwegs war, mit 30 bis 40 Stundenkilometern. Zudem hatte dieses Fahrzeug die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Der heute 74-Jährige wollte dieses Auto auf der geraden Ausserortsstrecke überholen. Beim waghalsigen Überholmanöver stiess der Wagen allerdings frontal mit einem Töfffahrer zusammen, der in der Gegenrichtung unterwegs war. Der 19-jährige Töfffahrer erlag noch auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
Das Urteil des Bezirksgerichtes
Bereits im Januar 2025 hatte das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten wegen eventualvorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren verurteilt. Dieses Urteil wollten aber weder die Staatsanwaltschaft noch der Unfallverursacher akzeptieren.
Aus unterschiedlichen Gründen allerdings. Während die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Januar vor Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gefordert hatte, hatte der Beschuldigte vor Bezirksgericht den Nebel und die schlechte Sicht bestritten. Er habe den Nebel nicht wahrgenommen, erklärte er. Anderenfalls hätte er sicher nicht überholt.
Obergericht bestätigt Vorinstanz
Nun bestätigte das Aargauer Obergericht den in erster Instanz eingegangenen Schuldspruch des Bezirksgerichtes Baden. Zudem erhöhte es das Strafmass um ein zusätzliches Jahr, wie «Blick», «20 Minuten» oder die «Aargauer Zeitung» schreiben.
Der unfallverursachende Autolenker wurde wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt. Mit seinem Urteil entsprach das Obergericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der vorsitzende Oberrichter begründete: Der Unfallverursacher hätte wissen müssen, dass die Situation gefährlich sei und dass es Tote geben könne. Laut Gutachten war er mit 75 bis 81 km/h unterwegs. Überholmanöver seien nur in gefahrlosen Situationen erlaubt. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hhs)