Ab dieser Woche werden erste Bussen verteilt
27.03.2026 MellingenMellingen: Das Fahrverbot auf dem Städtlisteg wird rechtlich bestritten. Es ist aber in Kraft und soll nun besser durchgesetzt werden
Das allgemeine Fahrverbot auf dem Städtlisteg über die Reuss ist umstritten. Einwendungen gingen bei der Stadt ein, darunter eine von Pro ...
Mellingen: Das Fahrverbot auf dem Städtlisteg wird rechtlich bestritten. Es ist aber in Kraft und soll nun besser durchgesetzt werden
Das allgemeine Fahrverbot auf dem Städtlisteg über die Reuss ist umstritten. Einwendungen gingen bei der Stadt ein, darunter eine von Pro Velo Region Baden.
Seit dem Sanierungsbeginn der alten Reussbrücke am 9. März ist der Steg zwischen dem Zentralplatz und der Altstadt der einzige Übergang für den Langsamverkehr («Reussbote» vom 13. März). Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende teilen sich den Städtlisteg. Neu gilt aus Sicherheitsgründen ein Fahrverbot und es hat eine Zusatztafel; Personen auf dem Velo müssen absteigen und ihr Gefährt schieben. Das gefällt nicht allen. «Dieses Verbot ist ein völliger Quatsch», sagt ein Mellinger genervt auf der Brücke. In Stosszeiten steige man doch sowieso ab. Andere wollen rechtlich dagegen vorgehen. Mellingen schrieb das Fahrverbot im Januar im «Reussbote» amtlich aus. Es gingen drei Einsprachen ein, die von den lokalen Behörden behandelt werden müssen. Dennoch ist das Fahrverbot bereits signalisiert. Wie das? Der Kanton hat es verfügt und beruft sich dabei auf Artikel 107 der Signalisationsverordnung des Bundes. Dort heisst es wörtlich: «Die Behörde oder das ASTRA kann Signale für örtliche Verkehrsanordnungen (...) anbringen, wenn die Verkehrssicherheit dies erfordert.» Bei Baustellen ist dies laut Verordnung bis sechs Monate möglich. Die rechtliche Basis ist also gegeben.
Der Mellinger Stadtschreiber Gregor Glaus bestätigt den Eingang von drei Einsprachen gegen das Verbot. «Am Freitag, 20. März, fanden Einspracheverhandlungen statt», sagt er. Die Einsprecher seien eingeladen worden und man habe die Sachlage erklärt. Wegen des laufenden Verfahrens könne er sich momentan nicht weiter dazu äussern, so Glaus. Der Stadtrat werde sich an einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema befassen.
Einsprecher Pro Velo Regio Baden
Neben zwei Privatpersonen hat auch die Organisation Pro Velo Region Baden (PVBA) Einsprache gemacht. Der überparteiliche, nicht gewinnorientierte Verein fördert die Sicherheit und Verbreitung des Velos und vertritt die Interessen der Velofahrenden gegenüber Behörden und Privaten. Seine Einsprache vom 6. Februar liegt dieser Zeitung vor. Darin verweist PVBA-Präsident Jürg Meier auf den Technischen Bericht zum Projekt Sanierung Reussbrücke von 2025. In diesem sei zwar von einer Umleitung des Langsamverkehrs über den Städtlisteg die Rede. «Der Bericht nennt aber keine Einschränkungen für die Velofahrenden», schreibt er. Meier weist darauf hin, dass die Reussbrücke in Mellingen ein Abschnitt der Kantonalen Radrouten R724 und R725 ist. Die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) sollte für jegliche Änderungen an den Routen beigezogen werden. «Die Verfügung eines Fahrverbots ohne Angaben zu den Überlegungen ist für die PVAB etwas ungewohnt», schreibt Jürg Meier. Es mache eine Einsprache schwierig und kompliziert. Er bringt deshalb die möglichen Argumente für ein Fahrverbot gleich selbst vor. Einerseits könne man die erhöhte Nutzung des Städtlistegs während der Renovation der Reussbrücke ins Feld führen. Dazu brauche es jedoch Daten-Erhebungen über den Fuss- und Veloverkehr. Ohne Antworten auf verschiedene Fragen «erscheine eine prophylaktisch verfügte, permanente Sperrung des Stegs für Velofahrende unverhältnismässig». Das zweite Argument: Ein temporärer, befahrbarer Ersatzsteg (für die Velos) sei zu teuer. Der Verein vermutet, dass ohne Städtlisteg für die Dauer der Brückensanierung eine vollwertige, insbesondere durch Velos befahrbare Ersatzbrücke errichtet werden müsste. Zum Schluss stellt Pro Velo verschiedene Anträge. Der Verein wünscht eine permanent befahrbare Verbindung zwischen Zentralplatz und Altstadt während der Brückensanierung – sei dies durch den Verzicht auf das Fahrverbot auf dem Städtlisteg oder die Erstellung einer provisorischen Radquerung. Weitere Optionen zur Vermeidung von möglichen Konflikten wären Hinweistafeln, Schritttempo oder ein zeitlich eingeschränktes Fahrverbot. Persönlich befragt, sagt Jürg Meier am Telefon, er halte das Schieben des Velos für Touristen und Ausflügler, die nicht so pressant seien, schon für zumutbar. Letztlich sei es eine lokale Mellinger Angelegenheit, die Sache zu regeln.
Manche stiegen nicht freiwillig ab
Wird das Fahrverbot nach knapp drei Wochen nun besser eingehalten? Roger Lenherr, Polizeichef ad interim der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal sagt auf Anfrage, sein Korps habe im Auftrag des Gemeinderats in den ersten drei Tagen nach Schliessung der Reussbrücke Kontrollen auf dem Steg durchgeführt. «Da das Fahrverbot jedoch grosszügig missachtet wurde, haben wir die Kontrollen selbstständig verlängert. Die Kinder haben bereits nach dem ersten Tag mehrheitlich verstanden, dass sie absteigen und das Fahrrad schieben müssen», sagt Lenherr, «viele Erwachsene jedoch nicht.» Oftmals habe es Unverständnis für Kontrollen gegeben. «Selbst als wir offensiv dort standen, wollten sie nicht freiwillig absteigen und wir mussten energisch eingreifen», so der Polizeichef ad interim. Die Kontrollen würden jetzt zu unterschiedlichen Zeiten fortgesetzt. Bisher habe man nur auf die Signalisation hingewiesen und Verwarnungen ausgesprochen. «Ab dieser Woche werden wir Bussen verhängen», so Roger Lenherr.
Marc Benedetti

