Am Ende war es eine «haarscharfe» Entscheidung
03.03.2026 Region ReusstalBezirksgericht Baden: Ein 48-jähriger Mann aus Mägenwil stand kürzlich wegen Drohung und Sachbeschädigung vor Gericht
Ein harmloser Streit entwickelte sich zu einer regelrechten Fehde in Mägenwil, bei der angeblich auch ein Messer im Spiel war und in der sich ...
Bezirksgericht Baden: Ein 48-jähriger Mann aus Mägenwil stand kürzlich wegen Drohung und Sachbeschädigung vor Gericht
Ein harmloser Streit entwickelte sich zu einer regelrechten Fehde in Mägenwil, bei der angeblich auch ein Messer im Spiel war und in der sich beide Parteien als Opfer sehen. Die Verhandlung sollte Klarheit bringen – und endete überraschend.
Vor Gericht musste sich ein 48-Jähriger aus Mägenwil verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Drohung und Sachbeschädigung vor. Die Privatkläger, ein junges Paar, das ebenfalls in Mägenwil wohnt, zeigten ihn an, weil er das Auto der Frau zerkratzt und einen Pneu zerstochen haben sollte. Ausserdem soll der Beschuldigte dem Mann mit dem Messer gedroht und gesagt haben: «Ich bringe dich um». So steht es im Strafbefehl. Der entstandene Schaden betrug knapp 3000 Franken. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken und eine Busse von 2000 Franken.
Streit in Mellingen eskalierte
Die Taten, die sich im September 2023 zugetragen haben sollen, hatten eine Vorgeschichte. Im April des Vorjahres trafen der Beschuldigte und der Kläger erstmals aufeinander. Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr befragte hierzu zunächst den Kläger. Dieser schilderte, er sei mit seinem elf Monate alten Sohn im Auto vor einer Bankfiliale gestanden, als plötzlich der Beschuldigte aufgetaucht sei: «Er hat angefangen zu schreien und hat gegen das Auto getreten», so der Kläger. Auf Nachfrage der Richterin gab er zu, den Beschuldigten mit einem Schlag in den Solarplexus niedergestreckt zu haben, um den Betrunkenen zu stoppen. Daraufhin habe er selbst die Polizei verständigt. Denn das beschädige Auto sei fast neu gewesen. Im Handgemenge griff er dann den Schlüsselbund des Beschuldigten vom Boden und konnte diesen nach eigener Aussage erst nach den Osterfeiertagen bei der Polizei abgeben. Anzeige erstattete er nicht, um weiteren Ärger zu vermeiden – erfolglos. Der Beschuldigte forderte nun seinerseits 600 Franken von dem Paar, da er die Schlösser an seiner Haustüre habe austauschen müssen. «Ich habe alles zugegeben und den Schaden komplett übernommen», sagte er vor Gericht aus. Laut seiner Aussage habe die Gegenpartei später zunächst zugesagt, die Hälfte der Kosten für den Schaden am Auto und den Schlüsseldienst zu übernehmen.
Doch dazu kam es nicht. Stattdessen schaukelte sich die Situation offenbar hoch. Als er die Klägerin im Dorf traf und sie darauf ansprach, fühlte sich diese bedroht. Der Kläger, der mit seiner Familie in der Nähe des Friedhofs wohnt, sagte ausserdem aus, der Beschuldigte sei immer wieder vor ihrem Haus aufgetaucht und habe herumgeschrien, selbst nachdem er Rayonverbot erhalten habe. «Herr X. hat ein richtiges Problem, sich zu kontrollieren», so der Kläger. Vor Gericht legte er Videos vor, die den Beschuldigten vor seinem Haus zeigen sollten. Ein Video zeige, wie er das Haus observierte und hinterher von einem Auto abgeholt wurde. Der Polizei habe er ein anderes Video gezeigt, auf dem der Beschuldigte mit einem Messer zu sehen sei, so der Kläger.
Gab es ein Messer oder nicht?
Vom Tatabend selbst gibt es allerdings kein Video. Der Kläger gab an, vom Fenster seiner Wohnung aus den Beschuldigten am Auto seiner Partnerin gesehen zu haben. «Ich habe sein Gesicht erkannt. Er hatte ein grosses Messer in der Hand», erinnerte er sich. Er habe einen grossen Knall vom durchstochenen Reifen gehört. Der Beschuldigte habe auf Serbisch etwas zu ihm hinaufgerufen. «Wie ging es Ihnen dabei?», fragte die Gerichtspräsidentin nach. «Natürlich hatte ich Angst», so die Antwort. Er habe darauf die Polizei gerufen. Als diese kam, war der Täter über alle Berge. Die Beamten stellten neben dem kaputten Reifen auch Kratzer am Fahrzeug fest. Ob diese schon vorher da waren, konnte der Kläger im Nachhinein nicht mehr sicher sagen.
Beschuldigter hatte selbst Angst
Der Beschuldigte erzählte die Geschichte völlig anders. Er habe im Gegenteil Angst vor dem Kläger gehabt, der früher bei der Fremdenlegion gewesen sei. Dieser habe am Fenster mit der Hand die Geste des Kehledurchschneidens gemacht, als er auf dem Weg zum Friedhof am Haus vorbeikam. «Der Tod meiner Mutter hat mich sehr mitgenommen. Ich war psychisch angeschlagen», erzählte der Beschuldigte. Auf die Frage, ob er Probleme mit Alkohol oder Drogen habe, sagte er: «Früher ja. Aber es ist kein Thema mehr». Er besuche dreimal am Tag den Friedhof und müsse daher am Haus vorbei. Er gab zu, damals in Mellingen, gegen das Auto getreten zu haben. Zuvor habe der Kläger ihm am Zebrastreifen die Vorfahrt genommen. Mit der Tat in Mägenwil habe er jedoch nichts zu tun. «Ich trage kein Messer bei mir. Ich schlage keine Leute und bedrohe sie nicht», betonte er auf Nachfrage. Er habe lediglich einmal eine Flasche Wein vor der Haustüre abstellen wollen als Entschuldigung, dass er versehentlich bei der Familie angerufen habe. Vom Kläger fühlte er sich selbst bedroht und verfolgt.
Wer war Opfer, wer Täter?
«Der Privatkläger drängt sich als Opfer auf, obwohl er meinen Mandanten seit Jahren terrorisiert», erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Im verhandelten Fall stehe Aussage gegen Aussage. Auf den Videos erkenne man den Beschuldigten nicht. Der Mann auf den Videos habe zwar auch eine Glatze, aber einen anderen Haaransatz als sein Mandant. Die Schilderung des Klägers werfe Fragen auf. Dieser habe nicht einmal sagen können, in welcher Hand der Beschuldigte das Messer gehalten habe. Die Verteidigung berief sich auf den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» und forderte Freispruch. «Ich möchte einfach, dass das Ganze ein Ende hat. Ich möchte keine Angst haben, dass ich bedroht werde», sagte der Beschuldigte. Auch die Klägerseite wünschte sich Ruhe und Frieden. «Mein viereinhalbjähriger Sohn ist traumatisiert», sagte der Kläger. Sein Sohn frage sogar, ob er Angst haben müsse, wenn der Pizzaservice klingle. So eine Situation über vier Jahre, sei für die Familie sehr belastend. Das Verfahren endete schliesslich unerwartet. Die Gerichtspräsidentin schickte Presse und Besucher aus dem Saal. Hinter verschlossenen Türen einigte man sich dann offenbar. Nach Vergleichsgesprächen sei die Strafanzeige zurückgezogen worden und das Verfahren werde eingestellt, so Gabriella Fehr. Sie äusserte die Hoffnung, dass der Friede zwischen den Parteien dauerhaft hergestellt sei. Die Gerichtskosten gehen zulasten der Staatskasse.
Michael Lux

