Bezirksgericht Baden: Einem 60-Jährigen aus Remetschwil wurde eine Negativ-Bewertung im Internet zum Verhängnis. Doch es kam alles anders
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann mehrfache üble Nachrede und unlauteren Wettbewerb vor – unter anderem aufgrund einer ...
Bezirksgericht Baden: Einem 60-Jährigen aus Remetschwil wurde eine Negativ-Bewertung im Internet zum Verhängnis. Doch es kam alles anders
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann mehrfache üble Nachrede und unlauteren Wettbewerb vor – unter anderem aufgrund einer negativen Google-Bewertung. Noch bevor verhandelt wurde, kam es jedoch zu einem Vergleich und die Strafanzeige wurde zurückgezogen.
Alles begann mit einer schlechten Google-Rezension des Beschuldigten über ein Remetschwiler Unternehmen und dessen Geschäftsführer. Laut Strafbefehl, der dem «Reussbote» vorliegt, war die Rezension 2025 während mehrerer Monate öffentlich einsehbar.
Der Beschuldigte soll darin potenzielle Kunden vor dem Geschäftsführer und Besitzer der Firma gewarnt haben. Dieser sei wegen mehrfachen Versicherungsbetrugs verurteilt: «Er hat bereits mehrere seiner Firmen in den Konkurs gehen lassen und sehr viele Personen und Firmen um viel Geld gebracht», schrieb der Beschuldigte unter anderem. Man solle diesem nicht vertrauen und keine Geschäfte mit ihm machen.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte die Anschuldigung in Mails an diverse Unternehmen wiederholt und sie aufgefordert haben, ihre sehr positiven Google-Bewertungen zurückzunehmen. «Mit der Beurteilung schaden Sie der Reputation Ihrer Firma und schädigen potenziell andere», schrieb er beispielsweise.
Unternehmer zeigt Beschuldigten an
Der betroffene Unternehmer stellte daraufhin Strafantrag gegen den Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft klagte den 60-Jährigen in der Folge wegen mehrfacher übler Nachrede und mehrfachen unlauteren Wettbewerbs an. «Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich jemanden bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt», so der Staatsanwalt. Er habe ausserdem vorsätzlich unlauteren Wettbewerb begangen, in dem er andere oder ihre Geschäftsverhältnisse durch unrichtige, irreführende oder unnötig verletzende Äusserungen herabgesetzt habe. Gefordert wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 160 Franken sowie eine Busse von 1600 Franken.
Überraschende Wende vor Gericht
Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte zunächst Einsprache, weshalb der Fall kürzlich vor dem Bezirksgericht Baden verhandelt werden sollte. Doch soweit kam es gar nicht. «Sind Sie zu Vergleichsgesprächen bereit?», fragte Gerichtspräsident Patrick Jegge gleich zu Beginn den Privatkläger und seinen Anwalt sowie den Beschuldigten. Die beiden Parteien zeigten sich zunächst skeptisch, da offenbar in einem Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht Bremgarten kein Vergleich erzielt worden war. Dennoch liessen sie sich auf weitere Gespräche ein. Jegge schickte die Pressevertreter für die Vergleichsgespräche aus dem Saal. Hinter verschlossenen Türen wurde gut zweieinhalb Stunden um einen Kompromiss gerungen. Offenbar mit Erfolg. Sowohl der Kläger als auch der Beschuldigte, der zuvor gegenüber der Presse noch geäussert hatte, mit dem Gedanken zu spielen, das Urteil weiterzuziehen, unterschrieben die Vergleichsvereinbarung. Details wurden nicht öffentlich. Die Parteien äusserten sich im Anschluss ebenfalls nicht zum Inhalt.
Der Strafbefehl ist hinfällig
Weil der Kläger seine Strafanzeige im Rahmen des Vergleichs zurückzog, war damit gleichzeitig der Strafbefehl hinfällig. Das heisst, der ursprünglich Beschuldigte wird strafrechtlich nicht verfolgt. Auch zivilrechtlich kam eine Einigung zustande. Die Verhandlungskosten gehen zulasten der Staatskasse. Wer die Anwaltskosten trägt, ist Gegenstand des Vergleichs und wurde ebenfalls nicht öffentlich kommuniziert.
Michael Lux