Eine Autolenkerin setzte sich vor dem Bezirksgericht gegen einen Strafbefehl zur Wehr. Mit Erfolg
Wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes stand eine 48-jährige Schweizerin vor Gericht. Ihr Elektroauto war auf dem Ausfahrtstreifen der A1 bei Mägenwil stehen geblieben. Die ...
Eine Autolenkerin setzte sich vor dem Bezirksgericht gegen einen Strafbefehl zur Wehr. Mit Erfolg
Wegen Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes stand eine 48-jährige Schweizerin vor Gericht. Ihr Elektroauto war auf dem Ausfahrtstreifen der A1 bei Mägenwil stehen geblieben. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau Fahrlässigkeit vor.
Der Vorfall ereignete sich bereits im Februar 2025 um 1.30 Uhr nachts. Die Beschuldigte war von Dietikon kommend auf der Autobahn A1 nach Möriken unterwegs, als ihr BMW auf dem Ausfahrtstreifen der Ausfahrt Mägenwil stehen blieb und mit Hilfe der ausgerückten Polizei aus der Gefahrenzone gebracht werden musste. Im Strafbefehl warf die Staatsanwaltschaft der Frau vor, die Fahrt angetreten oder fortgesetzt zu haben, obwohl die Kontrollleuchte für den «Treibstoff» aufgeleuchtet hatte. Gemeint war die Batterieanzeige – denn es handelte sich um ein Elektrofahrzeug, wie sich vor Gericht herausstellte. Die Anklage lautete auf Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes durch in Verkehr bringen eines Fahrzeuges in nicht vorschriftsmässigem Zustand: «Die beschuldigte Person hat fahrlässig durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorgerufen oder in Kauf genommen», hiess es im Strafbefehl, der eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken bei zwei Jahren Probezeit, sowie eine Busse von 500 Franken vorsah. Weil die 48-Jährige Einsprache einlegte, landete der Fall nun vor dem Bezirksgericht. Auf eigenen Wunsch wurde der Ehemann der Beschuldigten als Zeuge zur Sache befragt. «Sie hat mich in Dietikon abgeholt», gab der Mann zu Protokoll. Er sei im Ausgang gewesen und habe Alkohol getrunken, daher sei er nicht selbst gefahren. Bei dem Fahrzeug handle es sich um einen Firmenwagen. «Fährt Ihre Frau das Auto regelmässig?», wollte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr wissen. Nein, sie fahre das Auto nur gelegentlich, so die Antwort des Mannes. Er sagte aus, das Fahrzeug sei abrupt stehen geblieben ohne vorherige Warnmeldung. Unglücklicherweise sei an der Stelle kein Pannenstreifen gewesen, da der Ausfahrstreifen offensichtlich früher einmal verlängert worden sei. «Es hat 300 Meter vorher eine Raststätte mit Schnellladestation», erklärte der Mann. Wenn man eine Warnung bekommen hätte, hätte man dort das Auto problemlos laden können. Das Auto habe gelegentlich Probleme mit der Elektronik und werde in der Firma mittlerweile nur noch als Ersatzfahrzeug verwendet. Nach dem Vorfall habe es aber wieder normal funktioniert, daher habe er den Ausfall dem Garagisten nicht gemeldet, sagte er auf Nachfrage der Gerichtspräsidentin.
Im Zweifel: Freispruch
Die Beschuldigte selbst beteuerte, der Akku des Fahrzeugs sei bei der Abfahrt in Möriken noch fast voll gewesen und habe zu Beginn der Rückfahrt noch über 50 Kilometer Reichweite angezeigt. «Es ist alles ganz normal angezeigt gewesen», antwortete sie auf die Frage, ob es kein Warnsignal oder einen Warnton vor dem Stehenbleiben gegeben habe. «Ich war unschuldig, es ist einfach passiert», sagte die Beschuldigte. Es habe sich um einen Defekt am Fahrzeug gehandelt: «Ich bin immer vorsichtig. Ich trinke keinen Alkohol und habe nicht einmal eine Busse bekommen», verteidigte sie sich. Sie sei schockiert gewesen über die Anzeige. Es sei sehr unangenehm und sehr kalt gewesen bei der zweistündigen Befragung vor Ort durch den ihrer Meinung nach unerfahrenen Polizisten, beklagte sie sich. Nach kurzer Beratung erging das Urteil: Die Beschuldigte wurde freigesprochen. Gabriella Fehr betonte jedoch, dass wer so unvorsichtig sei, dass er mit leerem Tank oder Akku auf der Autobahn stehen bleibe, fahrlässig handle. Daraus ergebe sich sehr wohl eine gefährliche Situation. «Ich muss sagen, in Ihrem Fall kann ich nicht ausschliessen, dass ein technischer Mangel vorgelegen hat», so die Begründung der Gerichtspräsidentin. Im Normalfall müsse es eine vorherige Warnmeldung geben. Dass man das anschliessend nicht in der Garage überprüfen lasse, fände sie zwar irritierend, im Zweifel erfolge aber ein Freispruch.
Michael Lux