Bundesgericht groundet Modellflug in Stetten
05.08.2025 Stetten
Der Modellflugsportverein (MSV) ist über den Entscheid des Bundesgerichts enttäuscht. Nach 36 Jahren Flugbetrieb kommt nun das Aus
Es ist ein harter Schlag für den Modellflugsportverein Stetten. Das Bundesgericht hat letzte Woche entschieden, dass der Modellflugplatz ...
Der Modellflugsportverein (MSV) ist über den Entscheid des Bundesgerichts enttäuscht. Nach 36 Jahren Flugbetrieb kommt nun das Aus
Es ist ein harter Schlag für den Modellflugsportverein Stetten. Das Bundesgericht hat letzte Woche entschieden, dass der Modellflugplatz zurückgebaut werden muss. Die Mitglieder verlieren mit dem Urteil nach 36 Jahren ihre Heimat. Wie es weitergeht ist ungewiss.
Die Start- und Landebahn ist gemäht, die Modellflieger heben immer noch ab. Doch die Stunden sind gezählt, bis der Modellflugplatz zurückgebaut werden muss. Dies nach 36 Jahren. Der Modellflugsportverein hoffte bis zuletzt, dass es doch noch zu einem guten Ende kommt. So zogen sie den negativen Entscheid des Verwaltungsgerichts zum Betrieb des Modellflugplatzes an das Bundesgericht weiter. Nun folgte der Paukenschlag, das Bundesgericht folgte der Begründung des Verwaltungsgerichts und fordert den Rückbau – der Modellflugplatz sei nicht mit der Landschaftsschutzzone und dem Gewässerraum zu vereinbaren und damit nicht bewilligungsfähig.
Keine Baubewilligung zu Beginn
Zum Fallstrick wurden dem MSV, dass eine Baubewilligung für den Modellflugplatz fehlte. Diese brauchte es aber vor 36 Jahren nach damaliger Ansicht des Kantons nicht. Dafür erteilte 1992 der damalige Gemeinderat eine Betriebsbewilligung für den Flugplatz. Seit der Gründung stiegen die Mitliederzahlen kontinuierlich auf 70 Vereinsmitglieder, davon sechs Junioren, an.
2019 forderte der Gemeinderat den Verein auf, eine Baubewilligung einzureichen. Bei der öffentlichen Auflage gingen Einwendungen ein. Der Regierungsrat musste entscheiden. Er sprach sich für den Flugbetrieb des MSVs aus. Er erteilte wie auch der Gemeinderat Stetten die benötigte Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid wurden jedoch am 30. Mai 2022 beim Verwaltungsgericht zwei Beschwerden eingereicht. Dieses hob die rechtskräftige Baubewilligung wieder auf. Das Verwaltungsgericht gewichtete die Landschaftsschutzzone und den Gewässerraum mit dem eingedolten Bach unter der Startbahn höher. Wegen des Torfmoosbaches befindet sich ein grosser Teil des Flugplatzes in der Gewässerzone. Dort dürfen grundsätzlich nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen gebaut werden. Als letzte Möglichkeit, den Rückbau des Modellflugplatzes zu verhindern, blieb dem MSV nur noch der Weg ans Bundesgericht. Nach zwei Jahren wurde nun das Urteil gefällt. Doch dieses bestätigt den Entscheid des Verwaltungsgerichts.
Wie geht es weiter mit dem Verein?
«Der Verein hat hunderte von Stunden in das Baugesuch investiert», so Adrian Eggenberger, Präsident des MSVs. «Man findet keine vergleichbare Lösung in der Region.» Zu anderen Modellflugvereinen, etwa nach Künten oder Wohlen, wechseln sei schwierig. Modellflugvereine könnten nur begrenzt neue Mitglieder aufnehmen, da diese ebenfalls mit Lärmklagen von Anwohnern zu kämpfen hätten. «Es wird nicht möglich sein, bis zur Schliessung eine Ersatzlösung zu finden», sagt er. Wegen Lärmklagen müsse ausserhalb der Bauzone etwas gefunden werden. Und in der Landwirtschaftszone werde fast nichts mehr bewilligt. Das sei schade. Der Verein sei von öffentlichem Interesse, da er viel für die Nachwuchsförderung und das Dorf Stetten generell leistet. Fehlt der Verein, bleiben die Mitglieder auf der Strecke. Die heimatlosen Vereinsmitglieder würden wohl allein auf Feldern ihre Flugzeuge starten müssen. Das sei erlaubt. Das Hobby im Verein gemeinsam auszuführen, sei jedoch das Herzstück des MSVs. «Wir sind enttäuscht über das Bundesgerichtsurteil. Bedanken wollen wir uns aber bei der Gemeinde und dem Kanton für ihr Augenmass bei der Urteilsfindung. 70 Vereinsmitglieder zwischen 14 und 88 Jahren verlieren nun ihre Heimat», so Eggenberger.
Beim Interview mit SRF vom 31. Juli sagte Gemeindeammann Stephan Schibli, dass der Gemeinderat den Bundesgerichtsentscheid grundsätzlich bedaure, dieser aber akzeptiert werden müsse. «Der Gemeinderat muss nun den Rückbau beim MSV einfordern. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Verein diese Saison noch fertig fliegen kann.»
Debora Gattlen